Im Rahmen eines nach Art. 23 Abs. 3 DBA-Großbritannien, BGBl. III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung…
…vor; bei Verwendung des Formulars ZS-QU2 sind entsprechende Erklärungen bereits im Formular vorgesehen. 2.8. Kreditinstitute (35) Aus administrativen Vollzugsgründen erwies sich im gegebenen Zusammenhang das Rückzahlungsverfahren als die geeignete DBA-Entlastungsmethode. 3. Besonderheiten bei Künstlern und Sportlern (36) Besonderheiten sind zu beachten, wenn…
…Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Griechenland, BGBl…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
…Bestimmungen zum Informationsaustausch gemäß dem Abkommen (Artikel 27 DBA-Spanien) die spanische Steuerbehörde um die notwendigen Informationen ersuchen. Artikel 2 Entlastung von der spanischen Quellensteuer 1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der spanischen Abzugsteuer…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…
…364/1988 (Steuerliche Entlastung steuerabzugspflichtiger Inlandseinkünfte auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen) ist durch Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (vgl. BGBl. III Nr. 92/2005 idF 44/2006; DBA-Entlastungsverordnung) hinfällig geworden und daher aufzuheben…
…sonstige Spesen) miteinbezogen? 8.2. Lösung Gemäß § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, kann von der Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung Abstand genommen und die Abkommensberechtigung bei Vorlage einer Erklärung des Einkünfteempfängers im Sinn des Absatzes 2 dem…
…Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die nach Art. 21 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995…
…2 DBA-Entlastungsverordnung muss die schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers ebenfalls im Original vorliegen (mit händischer Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur). (3) Sofern die ausländische Steuerverwaltung die Ansässigkeit im Allgemeinen nur auf einem zuvor von ihr eingescannten Antrag (ZS-QU-Formular) auf einem Ausdruck bestätigt und…
…Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden, selbst wenn in einem DBA oder einer Durchführungsvereinbarung eine kürzere Frist vorgesehen ist, sofern die jeweilige völkerrechtliche Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der 5-jährigen Frist des § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl…
…BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls nach dem Verfahren des § 240a BAO erfolgen…
…in Österreich ansässiger Arbeitgeber) erfüllt sind, steht das Besteuerungsrecht gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen, BGBl. III Nr. 12/2005, zu und dem österreichischen Besteuerungsanspruch entgegen. Damit ist der polnische Bauunternehmer nach der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr…
…Abs. 2 DBA-Slowenien idF BGBl. III Nr. 4/1999 erfasst werden, nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, abgesehen werden, sofern diese Lizenzgebühren dem Empfänger zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abänderungsprotokolls zum DBA-Slowenien zufließen…
…die pensionsauszahlende Stelle in der Lage, die Grundvoraussetzung für die Entlastung an der Quelle zu belegen. Das vereinfachte Dokumentationsverfahren, das grundsätzlich bei Auszahlungen unter € 10.000 zur Anwendung gelangen kann, greift nicht, wenn Doppelansässigkeit iSd DBA gegeben ist, da dem Vergütungsschuldner die Beurteilung der…
…Behaltefrist von zwölf Monaten erfüllt, ist somit abkommensrechtlich eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorzusehen. Andernfalls ist die österreichische Quellensteuer auf 15% zu reduzieren. Für die Durchführung der abkommensrechtlichen Steuerentlastung sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) maßgeblich. Art. 5 iVm Art…
…Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe progressiv…
…Pensionisten zu versteuern. Die pensionsauszahlende Stelle der ÖBB wird durch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 idgF, berechtigt, bei Vorliegen eines von der thailändischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1 in unmittelbarer Anwendung des DBA-Thailands den Lohnsteuerabzug zu unterlassen (EAS 3260). Alternativ dazu…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…