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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…der Grunderwerbsteuer gemäß § 11 Abs. 1 GrEStG 1987 als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners erfasst auch Grundstückserwerbe durch Schenkung unter Lebenden. Nicht selbstberechnet werden dürfen Vorgänge gemäß § 17 GrEStG 1987. 2.6. Erstattung oder Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer Diese Bestimmung wurde von § 33 lit. a ErbStG 1955 analog…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…sich auf eine unselbständige Tätigkeit. Dies wird aber kompensiert dadurch, dass die Sexdienstleisterin dafür einen durchaus nicht unerheblichen Monatsbetrag und die Betriebskosten zu zahlen hatte (im konkreten Fall 10 €/Tag). Der Ehemann der Betreiberin fungierte als Hausmeister, er erledigte kleine Reparaturen; sonst gab es…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei geringster Abgabenbelastung erreicht wird. Die Grenzen dieser dem Abgabepflichtigen eingeräumten Gestaltungsfreiheit sind im Abgabenrecht grundsätzlich durch die Bestimmungen der §§ 21 bis 24 BAO gezogen ( Ritz , BAO, …

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 1 BAO). Siehe ergänzend KStR 2001 Rz 5. 3.5 Geschäftsleitung Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…4 GrEStG 1987 in Betracht kommen; nach dieser Bestimmung wird die Steuer nur insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlage für den späteren Erwerbsvorgang den Betrag übersteigt, bei dem beim vorangegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Beispiel: Der Vater überträgt der Tochter im Jahr 2016 ein…