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BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Bescheinigung über die Steuerbefreiung vor, kann das Hotel die Beherbergungsleistung steuerfrei an die EZB erbringen. Da das Internationale Steuervergütungsgesetz zufolge seines § 1 Abs. 1 Z 1 IStVG nur für in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden gilt, kommt die Anwendung des IStVG und damit die Rückerstattung der…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…subsumieren, ob es denkbar ist, dass bei der Ausstellung von Lohnzetteln oder ähnlichen Bescheinigungen Beträge in anderer Währung als der offiziellen Landeswährung in Betracht kommen. Der letzte Satz des Abs. 3 von Artikel 25 eröffnet - auch einzelfallbezogen - die Möglichkeit einer Konsultation über Fälle von Doppelbesteuerung…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

…die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Zentralkanzlei, Hintere Zollamtstraße 2b, 1. UG / Zi.Nr. 14, 1030 Wien. Für allfällige Rückfragen steht Frau Gabriele Schmidt unter der Tel.Nr…

BMF-010221/0367-IV/4/2013Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen; Änderung des Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0367-IV/4/201328.06.2013

…Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert: "(2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Kanzlei Sektion I, Himmelpfortgasse 8, 1010 Wien. Für allfällige Rückfragen steht Herr Wilhelm Bach unter der Tel. Nr…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…wenn zusätzlich zu dieser Ansässigkeitsbescheinigung von der zuständigen regionalen thailändischen Finanzbehörde auf dem jeweils relevanten vollständig und richtig ausgefüllten österreichischen Formular bestätigt wird, dass auf dem relevanten thailändischen Formular eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Der Antragsteller hat die thailändische Ansässigkeitsbescheinigung dem österreichischen Formular anzuheften. c) Türkei…

04 2541/3-IV/4/84Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2541/3-IV/4/8420.11.1984

…bemerkt, dass die Bestimmungen dieses Erlasses sinngemäß auch auf Pensionszahlungen im Rahmen des Geltungsbereiches des am 29. Juni 1981 unterzeichneten österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden können.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   1 Anmerkung: Dieser Vordruck kann im AÖF Nr. 261/1984 eingesehen werden.

04 0101/62-IV/4/92Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/62-IV/4/9207.07.1992

…bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2) Dementsprechend bestehen keine Bedenken, auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten den vorgenannten Körperschaften die zur Durchsetzung der jeweiligen…

V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

…im vorangegangenen Jahr erfolgt sind. Wurde die Rückvergütung gegen die Prämien aufgerechnet und wird nur die gekürzte Prämie ausgewiesen, so wird in der Bestätigung lediglich auf diesen Umstand hingewiesen. Rückzahlungen von Fehlüberweisungen werden in die Bestätigung betraglich nur insoweit aufgenommen, als die Fehlüberweisung in einer…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…der portugiesischen Steuerverwaltung ("Autoridade Tributária e Aduaneira") ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung, wie nachstehend dargelegt, anerkennt. Das Formular ist den österreichischen Formularen beizulegen. 3. Die Ansässigkeit einer Person in Portugal gemäß Artikel 4 des Abkommens wird in Form einer elektronischen Ansässigkeitsbestätigung bestätigt, die mittels eines Validierungscodes und der…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…entsprechenden Delegierungsbescheids des BMF eine Rückzahlung der Abgeltungsbeträge durch das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt durch Bescheid zu veranlassen. Informationen an die Finanzämter betreffend die Verrechnung ergehen gesondert. Der Steuerpflichtige muss dabei folgende Unterlagen vorlegen: Den Nachweis für die Entrichtung der Abzugsteuer (Bescheinigung der Zahlstelle nach Art…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und vom Behördenleiter (Bundesminister) eigenhändig unterschrieben. (https://www.bmf.gv.at/service/formulare/fon/_start.htm) Der Behördenleiter stellt ohne Unterschriftsbeglaubigung eine Spezialvollmacht ("Zur Anmeldung zu FinanzOnline") auf…

04 2542/8-IV/4/85Steuerliche Behandlung italienischer Sozialversicherungspensionen gemäß den zwischen Österreich und Italien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/8-IV/4/8512.04.1985

…österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…0321; siehe auch EStR 2000 Rz 7325). Im Zuge dessen ist die Kalamität durch eine Bescheinigung der zuständigen Forstbehörde nachzuweisen, in der schlüssig das Vorliegen und die Art der höheren Gewalt sowie das Ausmaß der dadurch notwendigen Nutzung dargestellt wird. Bundesministerium für Finanzen, 1. September…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…zu beziehen. Unabhängig vom Ausmaß der Rotfäule im Baum ist stets der gesamte Baum als Kalamitätsnutzung zu werten. Nicht von der Rotfäule befallene Bäume im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Bestandes stellen keine Kalamitätsnutzung dar. In der Bescheinigung der Bezirksverwaltungsbehörde (siehe EStR 2000 Rz 7326…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…4a EStG 1988 setzt ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen ua den Nachweis des volkswirtschaftlichen Wertes der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung durch eine Bescheinigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit voraus. Ein solcher Nachweis ist ein rückwirkendes Ereignis. 3.2…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…wie zB eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 3 Z 11 eIDAS-VO), ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich nicht gleichwertig. Der elektronischen Signatur von natürlichen Personen entsprechen elektronische Siegel (Art. 3 Z 25 bis 27 eIDAS-VO) für juristische Personen. Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Griechenland, BGBl. III Nr. 16/2009 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Griechenlands…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…vereinbart, dass Österreich die von der belgischen Steuerverwaltung Ansässigkeitsbestätigung, wie nachstehend dargelegt, anerkennt. Das Formular ist den österreichischen Formularen beizulegen. (3) Die Ansässigkeit einer Person in Belgien gemäß Artikel 4 des Abkommens wird in Form einer elektronischen Ansässigkeitsbestätigung von der belgischen Finanzverwaltung mit elektronischem Siegel…