RIS AI
10 Treffer368 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…zu beurteilen. Jedenfalls hat der Notar seine Erklärungspflichten nicht verletzt. Die Verhängung von Verspätungszuschlägen ( § 135 BAO ) kommt daher nicht in Betracht. 12. Bescheidadressierung - bei aufgelöstem Verein 12.1. Bezughabende Norm § 93 BAO 12.2. Sachverhalt Ein Verein beschließt vor/während einer Prüfung seine Auflösung und…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…der Berufung gegen den abgeleiteten § 295 BAO Bescheid deswegen statt, weil seiner Ansicht nach der dem Einkommensteuerbescheid vorgelagerte und zugrundegelegte Feststellungsbescheid mangels richtiger Bescheidadressierung ein Nichtbescheid gewesen sei. Das Tangentenergebnis sei daher zu Unrecht im Einkommensteuerverfahren angesetzt worden. 3.2. Fragestellung Hat diese UFS-Entscheidung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5. Fehlerhafte Bescheidadressierung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…angeblich) beteiligten Personen rechtlich existent sind (im Sinn des § 191 Abs. 5 BAO). Voraussetzung ist allerdings, dass die Bescheidadressierung korrekt erfolgte (An A & B, zH § 81-Vertreter). 17. Feststellung der Einkünfte - Verluste 17.1. Sachverhalt Im Feststellungsverfahren des Jahres 2009 wird ein Verlust in Höhe…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Bindungswirkung gemäß § 192 BAO). Zum Spruch des Feststellungsbescheides gehört die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber bzw. Beteiligten (§ 188 Abs. 3 BAO). Auch das Adressfeld (die Bescheidadressierung) bildet einen Teil des Bescheidspruches (§ 93 Abs. 2 BAO). Adressat des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO, der immer…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…AÖF Nr. 47/1998.   6. Bescheidadressierung 6.1. Offene Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaft (KG) 6.1.1. Allgemeines Bescheide sind bei im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften (OG oder KG) an die Gesellschaft zu richten. Sie sind mit der Firma zu bezeichnen. Solche Gesellschaften verlieren ihre…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Abs. 1 BAO alle Abgabenarten (nicht bloß die Körperschaftsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Bescheidadressierung, im vorliegenden Fall auf "Auto-GmbH als Teilrechtsnachfolgerin der A-Real GmbH". Ergänzend ist noch auf den in § 15 Spaltungsgesetz normierten Gläubigerschutz hinzuweisen…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Änderungen) des Grundlagenbescheides hat gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu erfolgen. 9. Wiederaufnahme und Bescheidadressierung bei "vergessenem" Personengesellschafter (§ 188 BAO, § 303 BAO) 9.1 Sachverhalt Im Zuge der - erklärungsgemäßen - Erlassung eines Feststellungsbescheides wurde ein Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft nicht berücksichtigt (weder in der Erklärung noch im…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…