IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des S1, vertreten durch StB, über die Beschwerden vom 12. Februar 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. Jänner 2019 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch StB, über die Beschwerden vom 12. Februar 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. Jänner 2019 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die…
…der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken der stillen Gesellschafterin bei der Bescheidadressierung würde die Grenze einer rechtlich zulässigen Auslegung sprengen (BFG 05.08.2019, RV/4100520/2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Mag. Robert Bitsche, Nikolsdorfergasse 7-11/2, 1050 Wien, als Beschwerdeführerin über die Beschwerde vom 28. März 2017 gegen den Bescheid des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Staral in der Beschwerdesache GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2011 und 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird – als unzulässig – zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…als ehemalige Gesellschafter der „X. A und B“ zu erlassen gewesen, was jedoch nicht geschehen ist. Da mit der vom Finanzamt gewählten Bescheidadressierung noch kein rechtswirksamer Feststellungsbescheid 2008 ergangen ist, es also an einer den Bescheidcharakter aufweisenden Erledigung fehlt, ist die Beschwerde betreffend Feststellung von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch IR, gegen den Bescheid des FA Neunkirchen Wr. Neustadt vom 03.09.2013 betreffend Widerruf einer Löschung beschlossen: Die Bescheidbeschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Khüny & Bliem Steuerberatungsgesellschaft KG, vom 8. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. November 2009 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Dr. Katharina Widhalm-Budak als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der A-GmbH, 1040 Wien, Favoritenstraße 22/12a, vom 9. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 26. September 2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Mag. Eva Bernroider, Dr. Martin Neureiter und Mag. Gottfried Warter über die Berufung der Bw., als Einschreiterin, vertreten durch PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 1010 Wien, Hegelgasse 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Mag. Eva Bernroider, Dr. Martin Neureiter und Mag. Gottfried Warter über die Berufung der Bw., als Einschreiterin, vertreten durch PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 1010 Wien, Hegelgasse 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VNV-GmbH und der F-GmbH&CoKEG als ehemals Beteiligte an der Mitunternehmerschaft "VNV-GmbH & atypisch stille Gesellschaft", M, X-Straße, vertreten durch Corti & Partner GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 8010 Graz, Andreas Hofer Platz 17, vom 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch HB, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. März 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Die Berufung wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 10. März 2008 nahm das Finanzamt…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verl. nach Bw., vertreten durch WT-Ges., vom 2. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr.Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Mag. Irene Eberl, Mag. Rudolf Grafl und Mag. Christian Koisser über die Berufung der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Gneist Consulting Team, 7343 Neutal, Werner von Siemens Straße 1…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 6. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 1. Oktober 2009 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 und Feststellung von…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Juli 2007 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1999 bis 2004 und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, vertreten durch die A gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 22. Dezember 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellung von Einkünften 2000 sowie betreffend Feststellung von Einkünften 2000 entschieden: Die Berufung wird gemäß…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die namens der "A GmbH & Atypisch stille Gesellschaft", vertreten durch die B, eingebrachte Berufung vom 13. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 22. Dezember 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der…
…gemäß § 191 Abs. 2 BAO die ehemaligen Gesellschafter als Bescheidadressaten zu nennen (vgl. Bescheidadressierungsleitfaden, Pkt 2.2.2 Beendigung einer atypisch Stillen Gesellschaft). Ergeht nach ihrer Beendigung ein Bescheid mit der ehemaligen Gesellschaft als Bescheidadressat im Spruch, so vermag dieser keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten…