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BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…63/2016) wurde im V. Abschnitt (§§ 37 ff) ein neues Verfahren zur Baulandumlegung eingeführt. Dabei können zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Frage 3: Bei der Ableitung der Bodenwerte sind die Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1973 maßgebend. Folgende Wertansätze beim Bodenwert sind im Allgemeinen zutreffend: Ortsüblicher Baulandpreis bei Klubhaus und Umgriff zum Gebäude sowie Parkplätzen; der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundflächen bei Flächen im Grünland die dem…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

… 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 (Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren) und § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 (bessere Gestaltung von Bauland) steuerbefreiten Erwerbsvorgängen zulässig.   Von der Verpflichtung zur Vorlage einer Abgabenerklärung ausgenommen sind die gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit b GrEStG…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG a) Was ist die Bemessungsgrundlage, wenn Grundstücke, die aus einer als Landwirtschaft bewerteten Fläche - die aber bereits als Bauland gewidmet ist -, herausgelöst und zum Zwecke der Verbauung verschenkt werden? b) Wie ist bei Austragshäusern vorzugehen, die zwar fertiggestellt sind, für…

BMF-010203/0492-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisprotokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0492-VI/6/201303.10.2013

…Frage 5 3.2. Sachverhalt Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über nicht steuerhängiges Grundstück datiert mit 28.3.2012 vor Vertragsabschluss durch Verkäuferin begonnenes Umwidmungsverfahren (-> Bauland) im Jänner 2013 abgeschlossen Vertrag enthält auflösende Bedingung für den Fall, dass Umwidmung nicht bewilligt wird Kaufpreis fließt erst nach erfolgreicher…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…einer Nutznießerbeurteilung. Als Grundlage dazu dient ein Sachverständigengutachten. Dabei werden die betroffenen Grundflächen je nach Bonität, Nutzung (Bauland, Grünland) und verschiedenen anderen Faktoren bewertet und der Schaden durch ein allfälliges 100-jähriges Ereignis geschätzt. Je nach zu erwartenden Schäden wird eine Einschätzung vorgenommen. Dabei werden…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…vorliegt und der Wert mehr als 400 Euro beträgt. Aufgrund der Flächenwidmung als Verkehrsfläche (faktisch unbebaubar, nur beschränkt nutzbar) kommt für die Bewertung in Anlehnung an Pkt 4 der Bodenwertrichtlinien ein Wertansatz mit mindestens 20% des ortsüblichen Baulandbodenwertes zum 1.1.1973 zur Anwendung. 4. …