…63/2016) wurde im V. Abschnitt (§§ 37 ff) ein neues Verfahren zur Baulandumlegung eingeführt. Dabei können zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete…
…Frage 3: Bei der Ableitung der Bodenwerte sind die Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1973 maßgebend. Folgende Wertansätze beim Bodenwert sind im Allgemeinen zutreffend: Ortsüblicher Baulandpreis bei Klubhaus und Umgriff zum Gebäude sowie Parkplätzen; der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundflächen bei Flächen im Grünland die dem…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
… 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 (Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren) und § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 (bessere Gestaltung von Bauland) steuerbefreiten Erwerbsvorgängen zulässig. Von der Verpflichtung zur Vorlage einer Abgabenerklärung ausgenommen sind die gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit b GrEStG…
…gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG a) Was ist die Bemessungsgrundlage, wenn Grundstücke, die aus einer als Landwirtschaft bewerteten Fläche - die aber bereits als Bauland gewidmet ist -, herausgelöst und zum Zwecke der Verbauung verschenkt werden? b) Wie ist bei Austragshäusern vorzugehen, die zwar fertiggestellt sind, für…
…Frage 5 3.2. Sachverhalt Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über nicht steuerhängiges Grundstück datiert mit 28.3.2012 vor Vertragsabschluss durch Verkäuferin begonnenes Umwidmungsverfahren (-> Bauland) im Jänner 2013 abgeschlossen Vertrag enthält auflösende Bedingung für den Fall, dass Umwidmung nicht bewilligt wird Kaufpreis fließt erst nach erfolgreicher…
…einer Nutznießerbeurteilung. Als Grundlage dazu dient ein Sachverständigengutachten. Dabei werden die betroffenen Grundflächen je nach Bonität, Nutzung (Bauland, Grünland) und verschiedenen anderen Faktoren bewertet und der Schaden durch ein allfälliges 100-jähriges Ereignis geschätzt. Je nach zu erwartenden Schäden wird eine Einschätzung vorgenommen. Dabei werden…
…vorliegt und der Wert mehr als 400 Euro beträgt. Aufgrund der Flächenwidmung als Verkehrsfläche (faktisch unbebaubar, nur beschränkt nutzbar) kommt für die Bewertung in Anlehnung an Pkt 4 der Bodenwertrichtlinien ein Wertansatz mit mindestens 20% des ortsüblichen Baulandbodenwertes zum 1.1.1973 zur Anwendung. 4. …