… 95 EheG bzw. § 38 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG erlischt der Anspruch auf Aufteilung des (ehelichen) Gebrauchsvermögens, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung (Auflösung der eingetragenen Partnerschaft), Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird…
…Abs. 2 GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen. 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…30 EStG 1988 anzusehen? Wenn ja, wie sind die Anschaffungskosten zu ermitteln? Eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG ist - auch bei Ausgleichszahlungen - einkommensteuerrechtlich grundsätzlich als Naturalteilung zu werten (kein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang). Dies gilt insbesondere auch…
…hat auf Ebene der X-GmbH eine Kürzung der um die Umlagen verminderten Aufwendungen um 1/6 zu erfolgen. Da das Gehalt des Leiters der Rechtsabteilung 10% der Kosten für die gesamte Abteilung beträgt, entfallen von den geleisteten Umlagen 10.000 Euro auf dessen Entgelt…
…wenn sie einer ausländischen Betriebsstätte des Unternehmens zuzurechnen sind (zB Bauausführung mit Betriebsstättencharakter oder Auslandsfiliale; Arbeitskräfteüberlassung). Siehe Rz 178 ff. 5.6.7. Gemischte Tätigkeiten 5.6.7.1. Zeitanteilige Aufteilung Rz 95 Ist ein Dienstnehmer teilweise im unternehmerischen und teilweise im nichtunternehmerischen Bereich tätig…
…Befreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993 können auch Einrichtungen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen fallen, deren Zielsetzung in der Wiedereingliederung von Personen mit psychisch oder sozialen Defiziten am Arbeitsmarkt liegt. Im Bereich der Straffälligen- und Opferhilfe handelt es sich um Personen, die zu einem erheblichen…
…aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F. beteiligt sind, oder an/von (transparenten) Privatstiftungen, bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im…