…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen aus unselbständiger Arbeit idR Art. 15 Abs…
…diese Einkommensarten erfolgt keine Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ohne eine Einigung über die Aufteilung sind Vertragspartner nicht daran gehindert, nach den Regelungen des nationalen Rechts die unter die Art. 10, 11 und 13 fallenden Einkünfte uneingeschränkt zu besteuern. Die Definition der Betriebsstätte (Art…
…erfolgt keine Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten. Ohne eine Einigung über die Aufteilung sind die Vertragsstaaten nicht daran gehindert, nach den Regelungen ihres nationalen Rechts uneingeschränkt zu besteuern. Der Methodenartikel (Art. 23), der die Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt, ist nicht von der Suspendierung betroffen…
…außerhalb der Grenzzone in einem der beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es folglich zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechtes…
…Verteilungsnormen subsumieren und in der Folge zu einer unterschiedlichen Zuteilung der Besteuerungsrechte gelangen oder unterschiedliche Rechtsmeinungen zur Interpretation der Verteilungsnormen vertreten. Wenn die Vertragsstaaten aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen oder unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilungen die Einkünfte einer Person mehrfach der Besteuerung unterziehen, bspw, weil beide Vertragsstaaten der Ansicht sind…
…Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine nochmalige Ausstrahlung erhalten, unterliegen nach Artikel 17 Absatz 1 Satz 3 der uneingeschränkten Besteuerung im Quellenstaat. Eine Aufteilung des Besteuerungsrechts (zB durch Schätzung) ist nicht vorzunehmen, wenn die Sendung oder Übertragung auch in anderen Staaten als dem Quellenstaat erfolgt. Das…
…Aufteilung bzw. Zuteilung von Besteuerungsrechten ist die Ansässigkeit iSd Artikel 4 DBA Ukraine maßgeblich. Gemäß Artikel 4 DBA Ukraine ist eine Person in jenem Staat ansässig, in dem sie einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Trifft das auf beide Staaten zu, so ist der…
1. Aufteilung des Besteuerungsrechtes bei einer rumänischen Ein-Personen-GmbH 1.1. Bezughabende Norm § 6 Z 6 EStG 1988 und § 22 EStG 1988, Artikel 4, 7, 9, 10, 14, 22 und 24 DBA-Rumänien; EStR 2000 Rz 5267 1.2. Sachverhalt Eine selbständige Unternehmensberaterin ist…
…zu versteuern, außer der Steuerpflichtige weist niedrigere tatsächliche Aufwendungen nach (EStR 2000 Rz 2517n); für den darüber hinausgehenden Betrag (idR 35% des im Stammhaus aktivierten Betrages) könnte eine Nichtfestsetzung beantragt werden. Zu 2.: Wie unter 1. dargestellt geht durch die Einbringung kein Besteuerungsrecht verloren, weswegen…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…bei Scheidungsvergleichen der dreifache Einheitswert und wann die Gegenleistung als Bemessungsgrundlage anzusetzen? Lösung: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, auch wenn im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur ausgeführt wird, dass die Aufteilung bereits…
…ein Besteuerungsrecht des (früheren) Tätigkeits- und Auszahlungsstaates nur für solche Ruhegehälter ein, die für in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachte Dienste gezahlt werden. Die Teilnahme eines Arbeitnehmers, der seine Dienste verschiedenen Arbeitgebern erbracht hat, in einem einzigen Pensionssystem ist nicht ungewöhnlich und kann zur Aufteilung des…
…vorzugehen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr ein sinkendes Jahressechstel hat und Sonderzahlungen nach dem Kausalitätsprinzip aufgeteilt werden? Wenn der letzte laufende Bezug im Kalenderjahr zur Auszahlung gelangt, spielt es keine Rolle, ob Österreich das Besteuerungsrecht in diesem Kalendermonat hat oder nicht. Die Sechstelneuberechnung nach …
…ausld. Vereins kommt mangels inländischer Einkünfte schon aus innerstaatlicher Sicht nicht in Betracht. Unberührt bleibt allerdings die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen nichtselbständig erwerbstätigen Spieler nach § 98 Abs 1 Z 4 EStG 1988. Dieses Besteuerungsrecht wird auch durch ein DBA idR nicht eingeschränkt, da sich Art…
…Zuteilungsregel des konkret anzuwendenden DBAs die Besteuerungsrechte zu. Aus einer gewerblichen Tätigkeit resultierende Einkünfte fallen unter die dem Artikel 7 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Zuteilungsregel des konkret anzuwendenden DBAs für Unternehmensgewinne. Hierbei ist ein Besteuerungsrecht Österreichs davon abhängig, dass der EU-Ausländer über eine Betriebsstätte…
…zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe…
…während des betreffenden Kalenderjahres aufhält. Sonach wäre Österreich nur dann besteuerungsberechtigt, wenn sich der Empfänger länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Österreich aufhält. Bei unter 183 Tagen in Österreich beschäftigten Personen fiele das Besteuerungsrecht somit Deutschland zu. Die in Art. 15 Abs…
…1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie des Vertrages über die Leistung von Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik…
…die Leistung als zugeflossen und ist somit im Zeitpunkt des Zuflusses bei der Dienstnehmerin steuerpflichtig. Soweit die Leistung auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, ist sie nur zu 25% zu erfassen. Dieses Besteuerungsrecht wird durch das DBA-Deutschland…