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BMF-010221/0088-IV/4/2011Verständigung mit Deutschland nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0088-IV/4/201121.02.2011

…Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz, wonach es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

… 2.3. Fragestellung 1. Wird durch die Neuerrichtung (Aufstockung und Ausbau des Dachgeschoßes in Form einer Mieterinvestition) durch die Mieterin (die KöR) ein neues Mietverhältnis begründet und wie ist die vereinbarte Mieterinvestition der KöR umsatzsteuerlich zu behandeln? 2. Haben die Investitionen der X-GmbH in…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…ist, sind bei laufender Prämienzahlung die vereinbarten (einzuzahlenden) Prämien als "ursprüngliche" Versicherungssumme heranzuziehen. Gibt es einen vordefinierten Betrag (zB Todesfallssumme, garantierte Versicherungsleistung), so ist dieser heranzuziehen, es sei denn, er wird durch nachfolgende Prämienzahlungen (Aufstockung) überschritten; dann ist dieser höhere Wert maßgeblich. 34. § 6 Abs…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

…Die Versicherungssumme wird durch mehrere Aufstockungen (3., 7., 13., 15. Jahr) erhöht. Im 15. Jahr wird die Versicherungssumme auf mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme erhöht. Im 16. Jahr erfolgt ein Rückkauf. Fragen: 1. Welche Prämienzahlungen der jeweiligen Aufstockungen unterliegen im Vorhinein der 11…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…Deutschland (2000) hergestellt werden. (Vgl. Erlass des BMF vom 21.02.2011, BMF-010221/0088-IV/4/2011, Verständigung mit Deutschland nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz). Bundesministerium für Finanzen, 19. September 2011

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…GrStG 1955, § 56 BewG 1955 Zubau zu einem Schulgebäude - Baurecht Zu einem bestehenden Schulgebäude wird von einer Leasing GmbH ein Zubau bzw. eine Aufstockung errichtet. Gleichzeitig erfolgt die Eröffnung des Baurechtes für die Stammeinlage "xx" Katastralgemeinde xy. In dieser Stammeinlage wird das Grundstück Nr. x…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…somit als qualifizierter Gesellschafterwechsel zu besteuern. Beim zweiten Erwerbsvorgang ist zu beachten, dass nach dem Telos des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 Aufstockungen im Bereich ab 95% nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung führen, es sei denn, es wird der Tatbestand der Übergangsbestimmung des § 18 Abs…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…2016, ErlRV 684 BlgNr 25. GP 34). 1.3.3. Umgründungsvorgänge: Aufstocken/Verwässerung der Beteiligungsquote Wie sind die folgenden Sachverhalte zu beurteilen? Beispiel 1: Die A-GmbH ist zu 80% an der G-GmbH beteiligt, die restlichen 20% werden von der B-GmbH gehalten. Die…