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04 1483/192-IV/4/94Österreichisch-deutscher Amtshilfevertrag, BGBl. Nr. 249/1955; Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1483/192-IV/4/9414.06.1994

Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…einer Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht in Betracht - oder eines Zurückweisungsgrundes nach § 212a Abs. 3 BAO (wenn die Angabe des Aussetzungsbetrages im Antrag fehlt), ist die Aussetzung der Einhebung zu bewilligen (kein Ermessen). Auf RAE Rz 441 f wird verwiesen. Soweit gegen den Primärschuldner ergangene…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Tatsächlich wurden vom Erwerber (A-GmbH) 46.000.000,- nach Aufrechnung mit der Zuschussforderung gegenüber der PS (Verkäufer) bezahlt. Im vorliegenden Sachverhalt ist, aufgrund der für die Berechnung der Firmenwertabschreibung relevanten Parameter (Anschaffungskosten/unternehmensrechtliches Eigenkapital /st. Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen)…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…14/2013 und das Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982). Für Zwecke der Anwendung der Abgabenvorschriften gilt der Rückerstattungsanspruch als Abgabe im Sinne des § 3 Abs. 1 BAO. Für den Fall, dass eine Prüfung des Rückforderungsanspruches bereits vor dem 1. August 2024 nach dem COVID-19…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…andere effektive Vermögensverschiebung vom Abgabepflichtigen zum Fiskus, wie beispielsweise die Aufrechnung mit bestehenden Abgabenguthaben. Nicht als Entrichtung gelten die Abschreibung (Löschung und Nachsicht) sowie die Entlassung aus der Gesamtschuld, da in diesen Fällen keine tatsächliche Entrichtung vorliegt. Im Falle, dass die entrichtete Abgabenschuld infolge einer…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Insolvenzeröffnung Schuldner der Insolvenzmasse geworden ist oder die Forderung gegen den Schuldner erst nach der Insolvenzeröffnung erworben worden ist. Nach § 19 Abs. 1 IO brauchen Forderungen, die zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits aufrechenbar waren, im Insolvenzverfahren…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…herangezogen worden sind, Gesamtschuldner und damit Abgabenschuldner (§ 7 Abs. 1 BAO). Als Abgabepflichtiger (Abgabenschuldner) im Sinne des § 77 Abs. 1 BAO unterliegen daher auch sie in vollem Umfang den abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Solange die Haftung noch nicht geltend gemacht worden ist, gelten die…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…jeweiligen Bewirtschafter anteilig entfallenden Einkünfte. Anrechnung der Förderung aus der Auszahlungsphase 1 Übersteigt der unter allfälliger Berücksichtigung der Deckelung ermittelte Förderungsbetrag EUR 600 je Bewirtschafter, wird eine Förderung der Auszahlungsphase 1 insoweit angerechnet, als sie nicht bereits im Rahmen der Auszahlungsphase 2 und/oder Auszahlungsphase…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Entscheidungen über Förderungsansuchen trifft die AMA im Namen und auf Rechnung des Bundes: Im Falle einer positiven Entscheidung über ein Förderungsansuchen übermittelt die AMA dem Förderungswerber eine Förderungszusage, wodurch der Förderungsvertrag zustande kommt. Im Falle der Ablehnung eines Förderungsantrages gibt die AMA die für diese…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

… 16b MRG), Mietvorauszahlungen, die der Parteienvertreter an den Vermieter weiterleitet, Fremdgelder, die ein Rechtsanwalt oder Notar im Namen und auf Rechnung seines Mandanten vereinnahmt. Dies gilt auch in seiner Tätigkeit als Masseverwalter. Kostenersatz für die Begutachtungsplakette (§ 57a KFG 1967) Portogebühren, die ein Arzt (zB Radiologe…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…anderer Unterlagen geschuldet wird. Im Detail handelt es sich dabei zumindest um folgende Geschäftsvorfälle: | Nr. | Geschäftsvorfall | 1 | Umsatzsteuerbefreite Umsätze, auch unecht befreite Umsätze | 2 | Nicht steuerbarer Umsatz | 3 | Barzahlung mit Verweis auf Rechnung/Honorarnote (auch Anzahlung, Ratenzahlung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach…