… 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 dar: Die Verbindlichkeit wurde (zu Unrecht) bilanziert, sie gehört daher von Anfang an nicht zum Betriebsvermögen. Gewinnwirksame Wertänderungen betrieblicher Wirtschaftsgüter (Abschreibungen/Zuschreibungen, Abwertungen/Aufwertungen) entfalten grundsätzlich periodenübergreifende Wirkung durch die Zweischneidigkeit der Bilanz. Bei einem privaten Wirtschaftsgut ist…
…| +400 | = | 700 | 70% | B: | bisher | 30 | +0 | = | 300 | 30% A erhält daher 20% mehr an Beteiligung (und damit an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens der Mitunternehmerschaft) und gibt dafür 30% seines Grundstücks her…
…bezieht eine Pension von der Versicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft sowie eine betriebliche Rente aus der Betriebsübergabe an seinen Sohn. 4.2. Lösung Art. 18 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, teilt das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit dem Ansässigkeitsstaat zu…
…ist, kommt § 23 Z 2 EStG 1988 nur hinsichtlich der Vergütungen an die GmbH und nicht hinsichtlich der Bezüge des Geschäftsführers zur Anwendung. Der Geschäftsführer bezieht je nach dem Beteiligungsausmaß bei der GmbH Einkünfte aus (nicht)selbständiger Arbeit (VwGH 28.09.1983, 82/13/0136…
…des ausländischen Unternehmers mit dessen ausländischer UID auf. Die Kfz-Werkstätte behandelt die Leistungen als nicht steuerbar. Welche Aufzeichnungen sind in diesen Fällen erforderlich? Leistungsort bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (wozu auch Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen zählen) ist gemäß § 3a Abs. 8 lit…
…Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Die Kapitalgesellschaft bezieht auf Grund ihrer Rechtsform ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl…
…Anwendung. Vielmehr ist eine steuerfreie Vermietung durch Ö an R gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 gegeben, wobei jedoch zur Steuerpflicht optiert werden kann. Nicht unter diese Befreiung fällt die Vermietung und Verpachtung von Maschinen, Betriebsvorrichtungen und sonstigen beweglichen Gegenständen (z.B. das…
…Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine…
…Bargeld Kapitalforderungen (zB Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen) Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und an Personengesellschaften (OG, KG) Beteiligungen als stiller Gesellschafter Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb Bewegliches körperliches Vermögen (zB Kraftfahrzeuge, Motor- und Segelboote, Schmuck, Edelsteine ..…
…C als gesetzliche Erben (je 1/3). Der Erbe A verkauft vor Abgabe der Erbantrittserklärung sein Erbrecht an den Käufer D um einen bestimmten Kaufpreis. Fragestellung: Hat der Erbe A den quotenmäßigen Erbanfall (1/3) oder den Kaufpreis der Erbschaftssteuer zu unterziehen? Lösung: Die Möglichkeit…
…Ablebensversicherung, Er- und Ablebensversicherung) zeichnet sich dadurch aus, dass das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer bestimmte Leistungen garantiert, selbst das Kapitalanlagerisiko trägt und bei der Kapitalanlage an die Kapitalanlageverordnung der FMA gebunden ist. Innerhalb der Deckungsstockabteilung (§ 20 Abs. 2 Z 1 VAG) erfolgt keine Zuordnung einzelner Vermögenswerte…
…aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb dienen, oder sie der Mitunternehmerschaft von einem verstorbenen Mitunternehmer zur Nutzung überlassen wurden (Sonderbetriebsvermögen), sofern diese Grundstücke gemeinsam mit Mitunternehmeranteilen an dieselbe(n) Person(en) zugewendet werden und der Erblasser im Zeitpunkt des Todes mindestens zu einem Viertel unmittelbar…