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04 4022/1-IV/4/95Steuerliche Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4022/1-IV/4/9503.03.1995

Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…handelt, insbesondere Fragen der Geltendmachung einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) vor einer allfälligen Rückstandslöschung, also keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt wird, lässt sich daraus keine Änderung der Zuständigkeit zur Abgabenerhebung durch das bisher zuständig gewesene Finanzamt ableiten. 6. Zuständigkeit - Wohnmobil 6.1. Bezughabende Normen § 23 AVOG 2010…

BMF-010203/0213-VI/6/2012Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0213-VI/6/201222.05.2012

…dann, wenn der Anleger nicht den Willen zum Umtausch hat. Wirtschaftlich betrachtet liegt eine Neuregelung der Fälligkeit verbunden mit einem teilweisen Erlass der der Anleihe zugrundeliegenden Forderung vor. Dies führt zu folgenden ertragsteuerlichen Konsequenzen: Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen stellt ein Tausch eine steuerpflichtige Realisierung dar (…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendungen unter einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes), und zwar für folgende Vermögenswerte: Bargeld Kapitalforderungen (zB Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen) Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und an Personengesellschaften (OG…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Gehaltskonten, Anleihen und Darlehensforderungen. Die Anzeigepflicht besteht auch, wenn das Vermögen endbesteuert ist. 2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften Zu den Kapitalgesellschaften gehören vor allem die AG und die GmbH. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig vom Ausmaß der erworbenen Beteiligung. 2.4 Anteile von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Nr. 24/1949, betreffend Anleihen von Gebietskörperschaften, wenn einem Gemeindeverband die Eigenschaft als Gebietskörperschaft nicht zukommt? Lösung: Nein; es sei denn es handelt sich um einen Gemeindeverband nach Art. 116a B-VG. BGBl. Nr. 24/1949 befreit ausdrücklich auch Anleihen (Darlehen, Kredite), die von einem…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…weitesten Sinn. Dazu zählen daher nicht nur beispielsweise Darlehensforderungen oder Lieferverbindlichkeiten, sondern auch Bankguthaben, Wertpapiere mit Forderungscharakter (wie zB festverzinsliche Anleihen und obligationenähnliche Genussscheine) sowie Scheck- und Wechselforderungen. Bargeld und Rückstellungen sind hingegen begrifflich bereits eindeutig definiert bzw. definierbar. Monetäre Werte mit Beteiligungscharakter (Aktien, GmbH…