…Verhältnisse unverzüglich zu verständigen. Kommen während einer Außenprüfung solche Tatsachen und Beweismittel neu hervor, so sind diese dem BFG mitzuteilen. 1.2. § 209 Abs. 1 erster Satz BAO lautet: "Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des…
…2 Fragestellung Kann im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 16 und 18 BAO eine Einkommensteuerfestsetzung noch als Folge einer Außenprüfung angesehen werden, wenn die Abgabenfestsetzung Folge des Nichtfeststellungsbescheides hinsichtlich der "KEG und atypisch Stillen" ist, der Prüfungsauftrag jedoch an die KEG gerichtet war…
…festzulegen. 1.4. Registerabfrage (Kontenregistereinsicht gemäß § 4 KontRegG) Die Kontenregistereinsicht ist keine nach außen gerichtete Amtshandlung, da das Kontenregister beim BMF eingerichtet ist. Zur Vorbereitung der Registerabfrage ist die exakte Bezeichnung der abzufragenden Person oder des abzufragenden Unternehmens in der Grunddatenverwaltung (GDV) festzustellen. Dadurch kann…
…17.3. Frage Stellt diese USO Prüfung eine Verlängerungshandlung hinsichtlich der Einkommensteuer dar? 17.4 Lösung Verlängerungshandlung ist jede nach außen hin erkennbare von der Abgabenbehörde innerhalb der Verjährungsfrist des § 207 BAO unternommene Amtshandlung, die der Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder der Feststellung eines Abgabepflichtigen dient ( §…
…begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit auch für noch offene Verfahren auf das durch Kenntniserlangung neu zuständig gewordene Finanzamt über. Abzustellen ist auf die Verhältnisse zum aktuellen Zeitpunkt der Amtshandlung (zB Veranlagung, Außenprüfung). Dementsprechend gilt aber auch, dass die Zuständigkeit vom…
…Finanzamtes A noch gegeben. Der Prüfungsauftrag, der eine verfahrensleitende Verfügung darstellt, wurde somit rechtsrichtig von dem damals zuständigen Finanzamt A erlassen. Dieser ursprüngliche Prüfungsauftrag bleibt aufrecht. Der Ausstellung eines neuen Prüfungsauftrages bedarf es unter diesen Umständen nicht. Die Weiterführung der Prüfung durch den Außenprüfer des…
…Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst erfolgen. Es muss eine Abgabenerhöhung bei der Überprüfung festgestellt worden sein. Bloße Feststellungen zur Abgabenbemessungsgrundlage reichen daher nicht aus (zB Feststellungsverfahren oder Gewinn eines Gruppenmitgliedes). 4.2. Feststellung eines Verdachts auf Vorliegen eines Finanzvergehens Nach …
…der Verjährungsvorschriften) überprüfen, ob der im Feststellungsverfahren ergangene Bescheid ein wirkungsloser "Nichtbescheid" war? Welche Vorgangsweise sollen die Beteiligtenämter im Interesse einer möglichst sachgerechten Gleichbehandlung hinsichtlich der Jahre bis einschließlich 1996; hinsichtlich der Jahre ab 1997 (jährliche Amtshandlungen nach § 209 Abs. 1 BAO vorausgesetzt) einschlagen? 10…
…Niederschrift festgehalten, die vom Leiter der Amtshandlung und der neuen Staatsbürgerin unterschrieben wird. Fragestellung: Besteht für diese Niederschrift Gebührenpflicht? Lösung: Die Niederschrift über das Gelöbnis ist weder ein eingabevertretendes Protokoll noch liegt ein Befund oder eine Vernehmung anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses vor. Der…
…vom allenfalls abgabepflichtigen Sachverhalt Kenntnis erlangte. Die Anträge wurden beim Finanzamt A eingebracht, daher verbleibt die Zuständigkeit bei diesem Finanzamt. Betreffend Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung: Da weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegen, sind die Arbeitnehmer für 2013 zur Gänze beschränkt steuerpflichtig. Es wurde für…
…wird die betreffende Maßnahme im Allgemeinen dann aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben haben, wenn die Bemessungsverjährung der Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide entgegensteht. 12.2. Verlängerung der Verjährungsfrist Nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO) sind beispielsweise Feststellungsbescheide gemäß …
…Grunderwerbsteuer), so ist in der Begründung darzulegen, auf Grund welcher Umstände (zB Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO, Eintritt des rückwirkenden Ereignisses im Sinn des § 208 Abs. 1 lit. e BAO) dies zulässig ist. 7. Verjährung Nach § 302 Abs. 1 BAO sind ua…
…ob der die Auskunft erteilende Organwalter der zuständigen Abgabenbehörde nach der (internen) Geschäftsverteilung hiefür zuständig war bzw. (für schriftliche Auskünfte) approbationsbefugt war. Solche Organwalter sind Betriebsprüfer auch dann, wenn sie dem Finanzamt nicht organisatorisch angehören, aber bei der Außenprüfung im Namen des Finanzamtes Amtshandlungen setzen…
…welche Amtshandlungen zu Abberufungen von Quotenerklärungen vor Ablauf der in § 134a Abs. 1 BAO genannten Frist führen können, soweit dies erforderlich ist. Diese sind Außenprüfungen gemäß § 147 BAO, Prüfungen gemäß § 153e Abs. 2 BAO, Amtshilfe- oder Rechtshilfeverfahren oder eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach dem Recht der…
…2.1989, 87/13/0141). Wird die Akteneinsicht während eines Abgabenverfahrens (zB Außenprüfungsverfahrens) gegenüber der Partei dieses Verfahrens verweigert, ist der den Antrag abweisende Bescheid eine verfahrensleitende Verfügung iSd § 94 BAO und § 244 BAO. Der Bescheid ist somit nicht abgesondert anfechtbar; er ist nach § 244…
… 14 TP 8 GebG angeführten Schriften und Amtshandlungen ist allgemein gehalten. Es sind daher auch Berufungen im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel von der Eingabengebühr befreit. Für die vorgelegten ausländischen Schriften (zB Standesurkunden oder Zeugnisse) entsteht die Gebührenschuld nach der jeweiligen Tarifpost auf Grund des amtlichen Gebrauches…
…Gemäß Art. 4 Abs. 1 OECD-MA bedeutet eine in einem Vertragsstaat ansässige Person "eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist". Natürliche Personen oder Körperschaften, die…
…Abs. 6 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Unter Glaubhaftmachung des Aufenthalts in einer von der Flutwellenkatastrophe besonders stark betroffenen Region können als außergewöhnliche Belastung ohne Nachweis pauschal 1.000 € pro Erwachsener und 500 € pro Kind (bis 7 Jahre) abgesetzt werden. Mit…
…hinsichtlich deren Festsetzungen er nun als Haftender in Anspruch genommen werden soll, als Geschäftsführer der Primärschuldnerin bereits kannte - oder wegen späterer Erlassung (Außenprüfung nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit) nicht kannte - sind dem Haftenden jedenfalls mit Erlassung des Haftungsbescheides Kopien der Bescheide, aus denen die Haftungssumme resultiert…
…danach bleiben auch nach einem Zuständigkeitsübergang jene Abgabenbehörden für die Beschwerdeerledigung betreffend "von ihr erlassene" Bescheide zuständig. Für die Beschwerdebearbeitung ist daher das Finanzamt B, das den Umsatzsteuerjahresbescheid für 2013 erlassen hat, zuständig. 9. Zuständigkeit Übergang der Zuständigkeit für eine GmbH während offenem Außenprüfungsverfahren 9…