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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Eine behauptete Unionsrechts- oder Verfassungswidrigkeit der fraglichen materiellrechtlichen Abgabennorm und der erwünschte Rechtsschutz gegen deren Anwendung ändern daran nichts (vgl. VwGH 22.10.2015, Ra 2015/16/0069, mit weiteren Hinweisen auf seine Vorjudikatur). In einem solchen Fall (Antrag auf Feststellung) hat das Finanzamt den…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…weil es sich um seinen ständigen Tätigkeitsbereich handelt (BFG 28.07.2017, RV/5101608/2015 Rz 37f zu einer selbstständigen Bilanzbuchhalterin). Bei Überschreiten der Berufsberechtigung gegenüber der Abgabenbehörde besteht die Pflicht der Abgabenbehörde den (unbefugten) Bilanzbuchhalter, Buchhalter oder Personalverrechner als Bevollmächtigten in Angelegenheiten der Vertretung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Die Personenumschreibung ist notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches. Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…eine solche Feststellung im Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine steuerliche Auswirkung hätte, würde ihr nicht entgegenstehen, weil ihr die abgabenrechtliche Bedeutung zuzusprechen ist. Der nach § 92 BAO erlassene Bescheid ist mit Berufung anfechtbar. Erfolgte keine Anfechtung oder wurde diese rechtskräftig abgewiesen, ist im Verlustabzugsjahr seine in…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Ein Verzicht auf die Einbringung eines Vorlageantrages ist in sinngemäßer Anwendung des § 255 BAO möglich (zufolge § 264 Abs. 4 lit. c BAO). Dieser Verzicht ist schriftlich oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) zu erklären. Er kann nicht zurückgenommen werden. Willensmängel führen zu seiner Ungültigkeit. Der Verzicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Setzung des Vermerkes in standardisierter Form übermitteln, wenn diese bei Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden feststellen, dass für einen Kunden, der ein Rechtsträger im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, die im Register eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer nicht jenen entsprechen, die er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…berechtigt, mit Bescheid eine nach § 81 Abs. 1 BAO in Betracht kommende Person als Vertreter zu bestellen. Der im Insolvenzverfahren des Miteigentümers bestellte Masseverwalter ist keine Person iSd § 81 Abs. 1 BAO. Dem Masseverwalter obliegen in seiner Funktion die Verwahrung und die Verwaltung der Insolvenzmasse…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Wortlaut des Bestellungsbeschlusses ist hier maßgebend (eingeschränkt auf einzelne Tätigkeiten oder umfassend). Wurde der Verlassenschaftskurator ohne Beschränkung seines Aufgabenbereichs bestellt, ist er auch vor den Abgabenbehörden vertretungsbefugt. Eine explizite Erwähnung der Vertretung in Abgabenverfahren ist nur bei Bestellungen mit eingeschränktem Wirkungsbereich notwendig (vgl. auch Pkt…