…zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen…
…3 Mitwirkung von Rechtsanwälten und Notaren "Mitwirken" (eines Rechtsanwaltes oder Notars) bedeutet jede aktive Beteiligung am Zustandekommen des Erwerbsvorganges. Für die Form der aktiven Beteiligung sind mehrere Fallkonstellationen möglich: Erstellt ein Rechtsanwalt oder Notar einen Vertragsentwurf und die Parteien unterzeichnen diesen in Anwesenheit des Parteienvertreters…
…für den Empfänger eine Durchbrechung gemäß § 38 Abs. 2 BWG normiert ist. 1.2. Ausschluss von der Akteneinsicht Die Ergebnisse der Einsicht in das Kontenregister und der Konteneinschau sind unter Berücksichtigung des § 38 Abs. 1 BWG von der Akteneinsicht ausgeschlossen, wenn die Akteneinsicht von einer…