…das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz - CEMT-DigiG) sind ab 1.1.2026 die gemäß…
…Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wurde durch das Abkommen 2024/1878 zwischen der Europäischen Union und der Ukraine abgeändert und bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Es wird stillschweigend um einen Zeitraum von sechs…
…Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie Die Zollbehörden haben nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, tätig zu werden, wenn der Verdacht besteht, dass Waren ein Recht geistigen Eigentums verletzen. Entscheidungen über die Stattgabe von Unionsanträgen, die die zuständige Zolldienststelle des Vereinigten Königreichs auf der Grundlage…
…Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung im wiederaufgenommenen Verfahren 7.1. Bezughabende Norm § 6 Abs. 3 UStG 1994 ( UStR 2000 Rz 1019 ) 7.2. Sachverhalt Ein Unternehmer erzielte bis zum Veranlagungsjahr 2008 sowohl unecht steuerbefreite Versicherungsvermittlungsumsätze, als auch andere steuerpflichtige Umsätze von insgesamt über 30.000 Euro…
…genannten Fahrten. Befreiungen: Von der Pflicht einer UK-Lizenz/Gemeinschaftslizenz befreit sind Posttransporte, die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen, Transport von Medikamenten oder medizinischen Geräten in Notfällen, der Werkverkehr und der Transport mit Fahrzeugen nicht über 40 km/h. Außerdem sind Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen…
Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Ferner wurden Litauen als neuer Vertragsstaat zu den Leichenabkommen (VB-0260 Abschnitt 1.2.) ergänzt und Hinweise zur…
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…
…liechtensteinischen Arbeitgeber zur unterschriftlichen Bestätigung vorzulegen und diese Auskünfte ebenfalls für die Steuerveranlagung in Österreich zu verwenden. Artikel 4 Verbleiben nach Ausschöpfung der in Artikel 2 und 3 genannten Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung weiterhin Zweifel über die Rechtmäßigkeit der von österreichischen Grenzgängern geltend gemachten Steuerbegünstigung nach …