…nicht zu entrichten und zu melden, weil er sich in einem finanziellen Engpass befindet. Der Unternehmer macht Vorsteuern für Privataufwendungen geltend. 4.2.2.4. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG Der Abgabenhinterziehung macht sich weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung…
…oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung des § 29 Abs. 2 FinStrG (vgl…
…vor allem: Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG (VwGH 13.10.1983, 82/15/0158), Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG (zB VwGH 21.3.2002, 2001/16/0202), Abgabenhehlerei gemäß § 37 FinStrG (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011), Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 FinStrG. 5…
…3. Lösung Ad. a.: Es handelt sich dabei um eine Geldschenkung von A an B in der Höhe von Euro 1.000, die aber nicht anzeigepflichtig ist, da sie die Wertgrenze von Euro 50.000 gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO nicht übersteigt, aber…
…Absetzbarkeit von Umschulungsaufwand geändert. Der Abgabepflichtige beantragt nun die Wiederaufnahme des Verfahrens mit Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis. 19.2. Frage Ist die Wiederaufnahme durchzuführen? 19.3. Lösung Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Tatsachen im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO Sachverhaltselemente…
…§ 43 Abs. 1 UmgrStG. Die Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten ist finanzstrafrechtlich insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung), § 34 FinStrG (fahrlässige Abgabenverkürzung) und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 2. Anzeigepflichten nach § 120 BAO 2.1 § 120 Abs. 1 BAO Die Anzeigepflicht…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) …
…Die Muttergesellschaft kontrolliert die Tochtergesellschaft, diese Tochtergesellschaft kontrolliert aber weder ihre Schwestergesellschaft, noch die Tochtergesellschaft ihrer Schwestergesellschaft. Das in Art. 12 Abs 2 DBA Österreich-Großbritannien vorgesehene Quellenbesteuerungsrecht betrifft daher nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften sowie an Großmuttergesellschaften (vgl. EAS 697), nicht aber Lizenzgebührenzahlungen an Schwestergesellschaften…
Nach LRL 2012 Rz 173 ist bei Betrieben und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des…
…Abs. 2 KStG 1988 auch für eine Dauer von höchstens 10 Jahren vorgetragen werden. Begünstigte Spendenprojekte Die abgabenrechtlichen Begünstigungen stehen nach § 34 BAO dem Verein grundsätzlich dann zu, wenn durch die Betätigung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gefördert werden. Diese begünstigten Zwecke müssen sowohl nach…
…irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1.1.2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Irland, BGBl. Nr…
…kann nur in Fällen Anwendung finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
…auf die NoVA entfallenden USt-Betrags führt daher regelmäßig zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabenschuldners und ist somit nach § 239a BAO ausgeschlossen. Macht der Unternehmer von der Rechnungsberichtigung keinen Gebrauch, wird - um eine Doppelbelastung zu vermeiden -, von der Erhebung des Erhöhungsbetrags der NoVA (§ 6 Abs…
…iSd § 12 Abs. 10 UStG 1972 vorzunehmen (vgl. VwGH 16.12.1991, 91/15/0045 zum UStG 1972). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 im Anwendungsbereich des UStG 1994 als reine Vorsteuerausschlussbestimmung zu verstehen (vgl. VwGH…
…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer Abgabenerklärung ausgenommen sind die gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit b GrEStG 1987 steuerbefreiten Erwerbsvorgänge (das sind Erwerbe gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930 in der geltenden Fassung, wenn die Bemessungsgrundlage 2 000 Euro nicht übersteigt). 4.3 Die Abgabenerklärung…
…verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte auch bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art…
…8 Abs. 2 EU-MPfG mit dem Tag beginnt, der dem Tag seiner Leistung iZm einer meldepflichtigen Gestaltung folgt (siehe weiter unter Punkt 8 7). Als Tag der Leistung gilt jener Tag, an dem seine Unterstützung/Hilfe/Beratung im Wesentlichen abgeschlossen ist und nur noch…
…Finanzordnungswidrigkeit darstellen (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG). Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung schriftlich eingereicht, so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese Verletzung der richtigen…