…und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. 4.2.2.3. Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter…
…vor allem: Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG (VwGH 13.10.1983, 82/15/0158), Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG (zB VwGH 21.3.2002, 2001/16/0202), Abgabenhehlerei gemäß § 37 FinStrG (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011), Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 FinStrG. 5…
…§ 43 Abs. 1 UmgrStG. Die Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten ist finanzstrafrechtlich insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung), § 34 FinStrG (fahrlässige Abgabenverkürzung) und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 2. Anzeigepflichten nach § 120 BAO 2.1 § 120 Abs. 1 BAO Die Anzeigepflicht…
…Dienstnehmer iSd KommStG 1993 anzusehen, ist er der inländischen Geschäftsleitung der GmbH zuzurechnen (Betriebsstätte gemäß § 29 Abs. 2 lit. a BAO), auch wenn er im Ausland ansässig ist und von seiner ausländischen Wohnung aus tätig wird. 16.3.2.1.2. GmbH mit ausländischen Betriebsstätten…
…anzeigepflichtig ist, da sie die Wertgrenze von Euro 50.000 gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO nicht übersteigt, aber möglicherweise bei weiteren Geschenken der Zusammenrechnung unterliegen würde. Da es sich im gegenständlichen Fall aber gleichzeitig um ein Gelegenheitsgeschenk iSd § 121a Abs. 2 lit. d…
…oder Aufhebung des UFS-Bescheides bewirken? 2.3. Lösung In Analogie zu § 293 BAO obliegt die Berichtigung jener Behörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Demzufolge berichtigt der UFS gemäß § 118 Abs. 9 lit. a BAO seinen Rulingbescheid selbst. 3. Advance Ruling - Vorgehensweise bei…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…
…finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass…
…der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen…
… 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann - abweichend von Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen…
…in der Veranlagung zu berücksichtigen ist. Nicht verbrauchte Freibeträge können nach § 23 Abs. 2 KStG 1988 auch für eine Dauer von höchstens 10 Jahren vorgetragen werden. Begünstigte Spendenprojekte Die abgabenrechtlichen Begünstigungen stehen nach § 34 BAO dem Verein grundsätzlich dann zu, wenn durch die Betätigung gemeinnützige…
…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…demzufolge Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 der LVO (demnach bei jenen Tätigkeiten, für die die Liebhabereivermutung gilt), nicht hingegen bei anderen Betätigungen (insbesondere bei Einkunftsquellenvermutung gemäß § 1 Abs. 1 LVO) vorliegen kann. Somit hat eine Prüfung des Vorliegens der…
…irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1.1.2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Irland, BGBl. Nr…
…NoVA (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991) abgesehen. 2. Rechtslage bis zum 22.12.2010 Unternehmer, die bisher beim Verkauf von Kraftfahrzeugen die NoVA in die Bemessungsgrundlage der USt einbezogen haben, schulden den auf die NoVA entfallenden Umsatzsteuerbetrag kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994…
…116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern - siehe Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500), ausgeführt wurde, 2.nach dem 31. Dezember 2015 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates a)ohne Ausfuhrbescheinigung gemäß Artikel 6 des UNESCO-Übereinkommens oder b)infolge eines Diebstahls im Sinne des Artikels 7 lit…
…bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a. nicht vor, wenn mehr als drei Unternehmer beteiligt sind. Dieser Rechtsansicht wird gefolgt. 12. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dies für sich allein nicht dazu, einen Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO zu verhängen. 4.5 Finanzordnungswidrigkeit: Die Verletzung der Pflicht, die Steuererklärungen 2003 elektronisch (im Weg von FINANZOnline) einzureichen, kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG). Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der…
…der Verpflichtung zur Vorlage einer Abgabenerklärung ausgenommen sind die gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit b GrEStG 1987 steuerbefreiten Erwerbsvorgänge (das sind Erwerbe gemäß § 13 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930 in der geltenden Fassung, wenn die Bemessungsgrundlage 2 000 Euro nicht übersteigt).  …