…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU…
…das neue zentrale Zollabwicklungssystem in Österreich, das das alte e-Zoll ablöst und den Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) anzuwenden. In der Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS) gibt es noch Übergangsregelungen zur weiteren Nutzung von e-Zoll. Gleichzeitig wurde…
…Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Besmmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Am 15. Oktober 2025 endet die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES).…
…exportierbar sein. Neben dem Datenerfassungsprotokoll muss jede Registrierkasse ab 1. April 2017 einen Umsatzzähler aufweisen und über einen AES-Schlüssel zur Verschlüsselung dieses Umsatzzählers verfügen. Sie kann mit einer oder mehreren Eingabestationen verbunden sein und muss ab 1. April 2017 auf zumindest eine Signatur- bzw…
…3.3.1. Daten der Registrierung Bei der Registrierung sind je Signatur- bzw. Siegelzertifikat Art und Seriennummer des Signatur-bzw. Siegelzertifikates und je Registrierkasse Kassenidentifikationsnummer und AES-Schlüssel bekannt zu geben. Zusätzlich zur Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates ist der Vertrauensdiensteanbieter anzugeben, von dem das…
…zusätzlichen Belegangaben sind auf nicht zu signierenden Belegen nicht zu erfüllen. Ab dem 1. April 2017 müssen die Belegnummern aus sicherheitstechnischen Gründen pro Kassenidentifikationsnummer und AES-Schlüssel eindeutig sein. Hinsichtlich der Erstellung von Registrierkassenbelegen mit Bezug auf einen Waagenbeleg wird auf Abschnitt 3.1.3…