Findok · Erlässe & Informationen
2025-0.720.135
Information zur Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240)
geltende FassungInfo2025-0.720.135vom 18.11.2025
Wortlaut laut Findok
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet.
Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt.
Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240) bereits berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 18. November 2025
Normen und Schlagworte
- VO 2023/2406, ABl. L 2023/2406 vom 24.10.2023
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2025-0.720.135
- Stammnummer
- 83818
- Gültig
- 18.11.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF