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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.683.099

Information zur Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074)

geltende FassungInfo2025-0.683.099vom 27.08.2025

Wortlaut laut Findok

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkratreten des Automaschen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Besmmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Am 15. Oktober 2025 endet die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES). Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 27. August 2025

Normen und Schlagworte

Restriktive MaßnahmenDokumentenartencodesAES

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.683.099
Stammnummer
83797
Gültig
27.08.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF