Findok · Erlässe & Informationen
2025-0.683.099
Information zur Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074)
geltende FassungInfo2025-0.683.099vom 27.08.2025
Wortlaut laut Findok
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet.
Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkratreten des Automaschen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Besmmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Am 15. Oktober 2025 endet die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES).
Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) bereits berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. August 2025
Normen und Schlagworte
- VO 2023/888, ABl. Nr. L 114 vom 02.05.2023 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2025-0.683.099
- Stammnummer
- 83797
- Gültig
- 27.08.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF