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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.740.179

Information zur Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306)

geltende FassungInfo2025-0.740.179vom 13.11.2025

Wortlaut laut Findok

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden die Prozesse an die Bestimmungen des UZK angepasst sowie das EU-Zolldatenmodell (EUCDM) und die zentrale Zollabwicklung für die Ausfuhr eingeführt. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306) bereits berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 13. November 2025

Normen und Schlagworte

Restriktive MaßnahmenDokumentenartencodesAES

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.740.179
Stammnummer
83842
Gültig
13.11.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF