…und die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen als Treuhänder "die Geschäftsleitung oder die Kontrolle" der australischen Publikumsfonds ausübt. Durch die in Summe 100-prozentige Beteiligung der australischen Fonds an der österreichischen Retail-GmbH vermag damit die britische Gesellschaft auch die Kontrolle über die österreichische Retail-GmbH auszuüben…
…A zu 96%, B und C jeweils zu 2% beteiligt. In 2017 überträgt C seine 2-prozentige Beteiligung an den Dritten D. Lösung: Werden ausschließlich Minderheitsanteile an andere Personen als den Mehrheitsgesellschafter "bewegt", wird keine Anteilsvereinigung beim Mehrheitsgesellschafter verwirklicht. 1.4.3. Abstocken eines Alleineigentümers…
…AG & Co KG bestanden am Tag des Umwandlungsbeschlusses folgende Beteiligungsverhältnisse: MD AG mit 0% als Komplementär und als Kommanditisten die MS AG & Co KG mit 99,9999% und die MSM AG mit 0,0001%. 100-prozentiger Kommanditist der MS AG & Co KG ist die MSM…
Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Sachverhalt Die Muttergesellschaft A gewährt jeweils knapp vor Ende des Bilanzstichtages unverzinsliche Darlehen an 100-prozentige Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften verwenden diese Darlehen für Gesellschaftereinlagen in nachgeordnete Gesellschaften. Die unverzinslichen Darlehen von ca. Euro…
…1 KStG 1988 1.2. Mantelkauf unter Angehörigen 1.2.1. Sachverhalt Ausgangssituation bis zur Abtretung der Anteile am 31.05.2006: [Grafik] Beteiligungsverhältnis nach Anteilsabtretung: [Grafik] Bis 10/2008 ist Franz H. alleiniger Geschäftsführer Ab 10/2008 Franz H. gemeinsam mit weiterer Person Ab…
…sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer befreit. Sie erhöhen allerdings auch nicht das Substanzvermögen der Substiftung. Bei Zuwendung an eine Substiftung fällt aber die 2,5-prozentige Stiftungseingangssteuer an. Welche Begünstigungen gelten für gemeinnützige Stiftungen im Rahmen der Stiftungseingangssteuer? Für gemeinnützige Stiftungen gelten dieselben…
…wenn die Muttergesellschaft mindestens zwei Jahre lang eine direkte Beteiligung von mindestens 25% am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft hält und die eine Gesellschaft in einem Mitgliedstaat und die andere Gesellschaft in der Schweiz steuerlich ansässig ist und nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten keine der beiden Gesellschaften…
…Die österreichische Bank ist - im Hinblick auf den Bestand der unbeschränkten Steuerpflicht - verpflichtet, sowohl von den schweizerischen Dividenden wie auch von den schweizerischen Zinsen den 25-prozentigen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen, wobei eine Anrechnung schweizerischer Quellensteuern bei Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz ausgeschlossen und bei Dividenden…
…GmbH durch die deutsche Personengesellschaft (bzw in weiterer Folge durch die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen MR und ER) wird das zunächst "volle" Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven am MU-Vermögen (bis zu 50% Einkommensteuer) auf ein 25-prozentiges Besteuerungsrecht hinsichtlich der Gesellschaftsebene eingeschränkt…
…Konkret erhält der Initiator bei einer Beteiligung im Verhältnis 1 (Initiator) zu 99 (Investoren) einen 20-prozentigen Anteil an den Veräußerungsgewinnen. Die restlichen 80% erhalten die Investoren, wozu auf Grund des 1-prozentigen Investments auch der Initiator zählt. Zusätzlich ist die natürliche Person Gesellschafter-Geschäftsführer…
…bloß 20-prozentigen Kapitalbeteiligung erweist sich das DBA als günstigere Rechtsgrundlage zur steuerlichen Entlastung im Quellenstaat, sodass dieses gegenüber dem Zinsabkommen vorrangig zur Anwendung kommen kann. Die Vorrangstellung des DBA wird auch in jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen zwar das Beteiligungserfordernis von 25%…
…920 (2/5 der seinerzeit nichtabzugsfähigen Vorsteuern von Euro 199.800) geltend gemacht. Kann die Vereinfachungsregelung in UStR 2000 Rz 992 (Anwendung der Steuerbefreiung auch bei geringfügiger [höchstens 5-prozentiger] Verwendung der Gegenstände für nicht nach § 6 Abs. 1 Z 7 bis Z 25 UStG…
…Danach ist zu beurteilen, ob nichtselbständige Einkünfte (§ 25 EStG 1988) oder selbständige (gewerbliche) Einkünfte (§ 23 EStG 1988) vorliegen. 2. Begriff der Sexdienstleistung Unter einer Sexdienstleistung ist - in Anlehnung an die meisten landesgesetzlichen Vorschriften - jedenfalls die "Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller…
…sollen, weil die Veräußerung des Vermögens zu Buchwerten stattgefunden habe. Beispiel b): An einer schon seit längerer Zeit bestehenden Kommanditgesellschaft mit dem hauptsächlichen Geschäftsgegenstand "Werbeagentur" sind eine Komplementärgesellschaft mit beschränkter Haftung (als Arbeitsgesellschafterin) und vier Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von jeweils 25% des Gesellschaftsvermögens beteiligt…
…idF BGBl. II Nr. 468/2008, wobei die darin enthaltene 10-prozentige Umsatzsteuer und die darin enthaltenen Betriebskosten (Abschlag laut § 2 der Sachbezugswerteverordnung: 25%) herauszurechnen sind. Da die Sachbezugswerte für die Nutzung von Wohnraum gelten, ist bei der Vermietung anderer Räumlichkeiten (zB Schulen, Universitäten, Veranstaltungsräume…
… 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, wenn der Unternehmer für diese Gegenstände keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte und die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis Z 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat, unecht befreit. In welchen Fällen…
…45.000 (20.000 + 25.000 Zuzahlung). 25% von 45.000 sind 11.250, daher kommt es zu keiner Nachversteuerung gemäß § 6 Abs. 1a Z 2 lit. a VersStG. 47. § 6 Abs. 3 Z 1 lit. b VersStG 20-prozentige Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer Sachverhalt…
…die Errichtung der Kommanditgesellschaft ist festgelegt, dass der Gewinn und Verlust entsprechend der Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft zwischen den beiden Gesellschaftern aufzuteilen ist. Für das Jahr 2007 und die Folgejahre werden von der A&B-KG an das Finanzamt Gewinnfeststellungserklärungen gemäß § 188 BAO eingereicht…