…sondern lediglich die Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 für den Übertragungsvorgang aus. Steuerschuldner sind der Erwerber und die Verlassenschaft bzw. nach Beendigung der Verlassenschaftsabhandlung der (die) Erbe(n). Beispiel: Vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens wird die im Nachlass befindliche Liegenschaft an den…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
…verwirklicht. Anders stellt sich die Lage dar, wenn nach der ersten Übertragung der 6%-Anteile die ImmoY-GmbH diese lediglich treuhändig für die A-Neu-GmbH hält. Diesfalls würden beim zweiten Übertragungsvorgang diese 6% (aufgrund der Zurechnungsbestimmung des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987) der A…
… 18 Abs. 2p GrEStG 1.4.1. Oszillieren von 95% bis 100% und weitere Übertragungsvorgänge Nach den EB zum AbgÄG 2015 "führen weitere Erwerbe (Aufstockungen) nicht zu einer neuerlichen Tatbestandserfüllung". Gilt der "Grundsatz" der einmaligen Nacherfassung nach den Übergangsbestimmungen auch für das anschließende Abstocken? Beispiel…
…Entsprechend den allgemeinen Ausführungen zur Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen ist der Übertragungsvorgang daher in einen Tauschvorgang bezüglich der Beteiligungsquote der anderen Gesellschafter und einen Einlagevorgang in Bezug auf die Eigenquote des A aufzuspalten. Tauschvorgang: Insoweit A einen Anteil am Grundstück gegen eine höhere Beteiligung…
…zu beziehen? Frage 3: Liegt bei dem oben im Schritt 2 beschriebenen Übertragungsvorgang an der M Ltd GmbH & Co KG durch die Herren MR und ER und damit mittelbar am Anteil an der M GmbH ein Fall der Veräußerung bzw des sonstigen Ausscheidens iSd § 1…
…die niederländische BV eingebracht. Liegen bereits im Verhältnis zur übertragenden Gesellschaft die Voraussetzungen für eine KESt-Befreiung gemäß § 94a Abs. 1 EStG 1988 vor und ist beim Übertragungsvorgang ertragsteuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge gegeben, so wird das Beteiligungsverhältnis bei der übernehmenden Gesellschaft fortgesetzt, sodass, bei Vorliegen der…
…einschließlich Firmenwert im Betrag von 2,1 Mio €. Die reale Überschuldung beträgt somit 1,5 Mio €. Fragestellung: Handelt es sich bei den obigen Übertragungsvorgängen um entgeltliche Veräußerungen/ entgeltliche Erwerbe oder um Schenkungen/unentgeltliche Erwerbe bzw. wie hoch ist ein allfälliger Veräußerungsgewinn (Fall 4…