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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Stellung nehmen und die ihm notwendig erscheinenden Beweismittel und Schriftstücke vorlegen bzw. ist er auf Aufforderung des Ausschusses dazu verpflichtet (Art. 10 EU-Schiedsübereinkommen). Stellungnahmen und Unterlagen, die von einem betroffenen Unternehmen erstmals im Schiedsverfahren vorgelegt werden, sind von diesem in die Verfahrenssprache zu übersetzen.

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…sind im Falle von auf Datenträgern gespeicherten Akten(-teilen) zwecks Einsichtnahme entweder Ausdrucke anzufertigen oder die Aktenteile auf einem Bildschirm der Partei zu zeigen. Auch wenn die Partei keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihr solche Ausdrucke oder Ablichtungen von Schriftstücken aus Akten ausgefolgt werden (vgl…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007, 2007/13…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Eine Bestätigung kann auch in anderen Sprachen erfolgen, wenn der Bestätigung eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beigelegt wird. Die Authentizität der ausländischen Bestätigung muss überprüfbar und verifizierbar sein (zB durch Kontrolle eines Überprüfungscodes auf der Website der ausländischen Steuerverwaltung oder durch Einscannen eines…

04 2541/3-IV/4/84Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2541/3-IV/4/8420.11.1984

…sind, über Verlangen die erbetenen Ansässigkeitsbescheinigungen auf der von der italienischen Finanzverwaltung aufgelegten internationalen Drucksorte (oder ihrer deutschen Übersetzung) zutreffendenfalls zu erteilen. Dies gilt sinngemäß auch für die in Österreich ansässigen Empfänger italienischer Pensionen, die der italienische Staat oder eine seiner Gebietskörperschaften für ehemalige Dienstleistungen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…ob sich der Sitz eines relevanten übergeordneten ausländischen Rechtsträgers im Zeitpunkt der Übermittlung des Compliance-Packages in einem Drittland mit hohem Risiko befindet oder Zweifel an der Echtheit der betreffenden Urkunde bestehen - zusätzlich zu der (beglaubigten) Kopie eine beglaubigte Übersetzungen des Dokuments oder jedenfalls der…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Gesetz und gegebenenfalls eine das Gesetz entsprechend auslegende veröffentlichte Verwaltungsanweisung) zitiert werden, aus der sich ergibt, dass im Fall einer Arbeitskräftegestellung nicht der Arbeitskräfteüberlasser, sondern der Gestellungsnehmer für steuerliche Belange als Arbeitgeber angesehen wird. Diese Zitierung muss in der Landessprache und gegebenenfalls in Übersetzung (Deutsch…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Homepage des BMF ein Formular zur Verfügung. Dem ausgefüllten Formular ist ein vollständiger Rechenschaftsbericht des betroffenen Fonds und auf Verlangen des Finanzamtes eine Übersetzung beizulegen (dazu BMF-Info auf der BMF-Homepage). Fehlt es an der Nachvollziehbarkeit des Rechenschaftsberichtes, gilt der Selbstnachweis als nicht erbracht…