…fallen Vergütungen für die Überlassung dieser Rechte unter Art. 12 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, und unterliegen daher keiner Besteuerung im Quellenstaat. Diese Auffassung wurde im Rahmen von österreichisch-deutschen Konsultationsgesprächen am 30. Mai 2008 auch von Deutschland geteilt (siehe dazu AÖF Nr…
…forstwirtschaftliche Zwecke). b) Es kommt tatsächlich zur dauerhaften Überlassung bzw. Übertragung des LuF-Betriebes an den nahen Angehörigen, der auch nach außen hin als Bewirtschafter auftritt. In diesem Fall wird nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt von einer unentgeltlichen Betriebsübertragung (Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums) auszugehen sein…
…Mitgliedes sein, wenn von dort aus die kaufmännische Verwaltung der ARGE abgewickelt wird (BMF 22.1.1986, SWK A III 13). 5.6.5.4. Dienstnehmer eines ARGE-Mitgliedes Rz 93 Werden Arbeitskräfte von einer inländischen Betriebsstätte eines ARGE-Mitgliedes der ARGE überlassen, unterliegen die…
…kann sich aus der Gesetzesänderung keine Änderung ergeben. Beispiel 2: Für die Überlassung einer Arbeitskraft, die nach dem 1.7.2016 beginnt, gilt für die Kalendermonate, die im Jahr 2017 liegen und die in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten ab Beginn der Arbeitskräfteüberlassung gelegen sind…
…Grundsatzes des Gebotes der Unterlassung einer solchen nationalen Doppelbesteuerung). Werden aber durch einen Übergang zur Nettoabzugsbesteuerung solche Aufwendungen aus der Abzugssteuerpflicht künftig ausgeschieden, dann lebt damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Künstler auf. Die Neuregelung soll daher vorkehren, dass der Abzug von Aufwendungen an in…
…Abs. 4 und 5 m.w.V.). Im vorliegenden Fall ist nicht davon auszugehen, dass die von der OEG erbrachten Verwaltungsleistungen bzw. im Fall des Bereitschaftsdienstes bei Großveranstaltungen auch die Überlassung der Geräte und Ausrüstung von derart wirtschaftlichem Gewicht sind, dass eigenständige Hauptleistungen vorliegen. Dafür…