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BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit kann die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes allerdings nicht allein mit der Begründung versagt…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…Zuständig ist der Wohnortstaat, sofern die Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil im Gebiet dieses MS ausgeübt wird.   Wird die Tätigkeit nicht zu einem wesentlichen Teil im Wohnortstaat ausgeübt, so unterliegt die Person den RV des MS, in dessen Gebiet sich der Mittelpunkt der Tätigkeiten …

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…ist jener Wohnsitz maßgeblich, an dem die Person "ihren" (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in zweiter Linie Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Das Mängelbehebungsverfahren beim Vorlageantrag obliegt dem BFG (Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages und allfällige Zurücknahmeerklärung bei Nichtbefolgung mit Beschluss). Die Zuständigkeit des BFG zur Durchführung des Mängelbehebungsverfahrens steht der Verpflichtung des Finanzamtes, bei unklaren Eingaben ihren Inhalt zu ermitteln, um die weiteren Schritte (Beschwerdevorlage) setzen zu können…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…des Sitzes weiter. Hat bzw. hatte die Personenvereinigung nie einen Ort der Geschäftsleitung oder einen Sitz im Inland, so wird sich die Zuständigkeit zufolge § 25 Z 2 AVOG 2010 nach dem Ort richten, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die sonstige dauernde Tätigkeit ausgeübt…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

… Dürfen die Finanzämter der anderen an dem Feststellungsverfahren Beteiligten bei allfälligen Berufungs(vor)entscheidungen betreffend die Einkommensteuer das entsprechende Tangentenergebnis bis zum Ergehen eines (neuen) Feststellungsbescheides nicht berücksichtigen? 3.3. Lösung Die Bindungswirkung nach § 289 Abs. 3 BAO betrifft sowohl das weitere Verfahren (nach Aufhebung…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong, deutsche öffentl. Pension, deutsche Firmenpension…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…auf Grund der überwiegenden Tätigkeit in Deutschland sein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland belegen ist, Deutschland als Ansässigkeitsstaat anzusehen ist und er daher in Österreich nur mit seinem Betriebsstättenergebnis beschränkt steuerpflichtig ist. Es gibt auch schon deutsche Einkommensteuerbescheide mit unbeschränkter Steuerpflicht. b) Variante: Der vermeintliche…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…übersteigt. Nach Überschreiten der Freigrenzen müssen auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Sponsion, Muttertag, Matura ....), soweit der gemeine Wert…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…der Verordnung einen Grund für die Unzulässigkeit des Quellenentlastungsverfahrens dar. (7) Ansässigkeit des Einkünfteempfängers: Natürliche Personen müssen ausdrücklich erklären, in Österreich über keinen Wohnsitz zu verfügen. Denn besteht ein inländischer Wohnsitz, dann stellt sich die Frage nach dem oft nur schwierig zu bestimmenden Mittelpunkt der…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…vertritt die Auffassung, dass Kroatien nach den Vorgaben des Artikels 15 DBA-Kroatien nur als Tätigkeitsort Steuerrechte hat, alle Einkünfte aus Drittländeraufenthalten hingegen Österreich als Ansässigkeitsstaat zuzurechnen sind. Die beiden operieren offensichtlich mit der Tatsache, dass der Informationsaustausch nach Artikel 26 Abs. 3 DBA-Kroatien…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…von B an die Mutter und weiterer Erwerbsvorgang von Mutter an T, jeweils zum dreifachen Einheitswert mit Steuersatz 2%). 6.3. Realteilung Mutter und zwei Kinder nehmen eine Realteilung vor. Wie ist die Versteuerung hier zu beurteilen? Lösung: Die Frage, ob der Erwerbsvorgang befreit ist…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…wenn ständig neue gleichwertige Betriebsstätten eröffnet werden? Welches Amt ist für die Veranlagung der Umsatzsteuer und in weiterer Folge auch für die Ertragssteuern sachlich und örtlich zuständig, wenn ständig neue gleichwertige Betriebsstätten eröffnet werden und sich kein Mittelpunkt feststellen lässt? Von welchem Finanzamt wären diese…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…der Gegenleistung zu entrichten. Das dringende Wohnbedürfnis wird an jener Wohnstätte befriedigt, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Ehegatten darstellt. Für eine weitere Wohnstätte (Zweitwohnsitz) steht die Befreiung nicht zu. Die Einräumung des schlichten Miteigentums an einem Haus mit mehreren Wohnungen ist - unabhängig von der…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (zB VwGH 25.05.2004, 2000/15/0120). 2.7 Bewegliches körperliches Vermögen Beispiele für bewegliches körperliches Vermögen sind Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine…

04 0101/41-IV/4/01Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/41-IV/4/0117.12.2001

…treuhändig Leistungsentgelte in Empfang nehmen. Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung (3)Rückzahlungsberechtigung setzt voraus, dass der Einkünfteempfänger im anderen Staat im Sinn der DBA-Bestimmungen ansässig ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…denen die vollständige Höhe der nicht erklärten Einkünfte für jedes Veranlagungsjahr hervorgeht (Konto-/Depotauszüge) oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, sind diese zumindest glaubhaft zu machen. Bei überhöhter Entrichtung der Abgeltungsbeträge aufgrund von Rechenfehlern oder der Heranziehung falscher Grunddaten weiters: Erklärung der Zahlstelle…