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4 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS 1648). In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass…

EAS 1677Marketing-Stützpunkt in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/0012.06.2000

Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…BGBl. Nr. 66/1966, ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten worden, dass nach dieser Konvention eine Besteuerung von privaten Inlandseinkünften zulässig wäre. Dies hatte zur Folge, dass von Zinseneinkünften keine Kapitalertragsteuer zu erheben war, da dieser Steuerabzug unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt hätte. Die sonach weiterhin angewendete Auffassung…

EAS 2754Softwareberatung durch ein indisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0443-IV/4/200624.08.2006

…unterliegt gem. § 98 Abs. 1 Z 3 EStG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 Z 5 EStG der Steuerabzugspflicht. Diese Besteuerung ist gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Indien zulässig, aber auf 10% des Bruttobetrages herabzusetzen. Die Steuerentlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…