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4 Treffer1481 msnur geltende Fassungen
EAS 2230Altverluste nach dem EStG 1972 von beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0320.02.2003

…eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden, nämlich insoweit, als…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als sie die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben…

EAS 858Inländische Gewinnung von Medikamentenrohstoffen für ein ausländisches Pharmaunternehmen im Umweg über Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/2-IV/4/9609.04.1996

…der österreichischen Gesellschaft auftritt) und einer deutschen Kapitalgesellschaft (die als Käufer gegenüber der liechtensteinischen AG auftritt) abgewickelt wird. Allerdings wird in einem solchen Fall mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten sein, dass durch eine derartige Gestaltung nicht österreichische Steuern umgangen werden. Dies wäre der Fall…

EAS 2400Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/17-IV/4/0305.01.2004

…Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003…