…entsprechenden Vordruckfelder vorzunehmende Erklärung über den operativen Charakter der CH-AG zu entnehmen ist oder weil sonst für die Ö-GmbH erkennbar ist, dass die Gewinnausschüttung steuerlich nicht der CH-AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste…
…17 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmungen enthalten und das Befreiungssystem (Art. 23 A des OECD-Musterabkommens) anwenden, würden das Besteuerungsrecht in Fällen der genannten Art ausschließlich Österreich zuweisen: Österreich könnte dieses - wollte man den Begriff der "Unterhaltungsdarbietung" tatsächlich in seinem engen Sinn verstanden wissen - aber…
…dessen dieser die ausländische Marktbeobachtung und ausländische Vertriebsberatung für das österreichische Unternehmen übernimmt, dann müsste für Belange des innerstaatlichen Steuerrechtes zunächst geklärt werden, ob dieser ausländische Konsulent Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger (freiberuflicher) Arbeit erzielt. Freiberufliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit würden nur dann vorliegen…
…des OECD-Musterabkommens verdeutlicht; darnach liegt eine zu den Lizenzgebühren zählende Know-How-Überlassung vor, wenn "Außenstehenden nicht zugänglich gemachtes technisches Wissen ....., das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist," überlassen wird. Der Inhalt des überlassenen Wissens muss sonach…
…Musterabkommens (insb. Z 11; Stand 1.9.1992) leiten: Die OECD bezieht sich in der zitierten Kommentarstelle auf eine Definition der "Association des Bureaux pour la Protection de la Propriété Industrielle (ANBPPI): darnach bedeutet "Know-How" "die Gesamtheit des Außenstehenden nicht zugänglich gemachten technischen Wissens…
…mit den einschlägigen Regelungen des OECD-Musterabkommens, sodass dessen Kommentar für die Auslegung heranzuziehen ist. Nach Ziffer 11 des OECD-Kommentars liegt Know-How-Überlassung vor, wenn "Außenstehenden nicht zugänglich gemachtes technisches Wissen, das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen…
…ist. Mit anderen Worten, nach der Auffassung des Gerichtshofes müssen auch die Einkünfte eines gewerblich tätigen Musikers oder Berufssportlers nach dieser Zuteilungsregel dort besteuert werden, wo er seine Leistungen erbracht hat. Die erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung hat zu der VO vom 19.12.1996, BGBl…
…dass Art. 12 Abs. 3 DBA China hinsichtlich der Definition des Lizenzgebührenbegriffs vom geltenden OECD-Musterabkommen substanziell insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen…