…EStG gegeben ist, weil der Verwaltungsratspräsident gemeinsam mit einem anderen inländischen Familienangehörigen mit nur je 22,5% an der 100%igen österreichischen Muttergesellschaft beteiligt ist und weil die verbleibende 55%ige Beteiligung an dieser Muttergesellschaft einem in Asien lebenden Verwandten steuerlich zugerechnet wird. In diesem…
…2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art…
…Zusammenarbeit mit Österreich und der Schweiz erstellt worden ist und die unverändert aufrechterhalten wird, wurde der in Artikel 16 des OECD-Musterabkommens verwendete Ausdruck "directors fees" mit "Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen" übersetzt. Dies war offenbar motiviert durch die Originalfassung des OECD-Musterabkommens in der französischen Sprache…
…wie er in § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 verwendet wird, vollinhaltlich Deckung findet (siehe EAS 1682, EAS 1866, EAS 1884). Würde der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
…dann gegeben sein, wenn dem Unternehmen eine fixe Anlegestelle für sein Schiff zur Verfügung steht (EAS 1445). Sofern diese Anlegestelle für die Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit verwendet wird (funktionales Element) und sie dauerhaft zur Verfügung steht (zeitliches Element), kann eine Betriebsstätte iSd Art. 5 DBA…
…vom tschechischen oder slowakischen Vertragspartner für eigene Zwecke verwendet (vermarktet) zu werden. Denn der Unternehmensgegenstand des Vertragspartners besteht nicht im Anbieten derartiger Dienstleistungen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen werden diese Tätigkeiten des österreichischen Unternehmens daher als Dienstleistungen einzustufen sein, die nur dann zu einem…