Wird von russischen und rumänischen Investorengruppen in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, an der in untergeordnetem Ausmaß auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, und besteht die Funktion dieser Holdinggesellschaft in der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale…
…scheitern, müsste die Entlastung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen würde sich durch den bloßen Umstand, dass durch die von der deutschen Produktionsgesellschaft gezahlten Vergütungen in untergeordnetem Ausmaß auch eine Regiemitwirkung mitabgegolten wird, zu keiner anderen Beurteilung führen…
…Mitwirkendeneigenschaft hin. Und zwar auch dann, wenn in untergeordnetem Ausmaß "Beteiligungselemente" (zB bei der Gestaltung der Beleuchtungstechnik) feststellbar sind. Solange daher die Sachverhaltselemente, die auf "Beteiligung" (inhaltliche Einflussnahme auf die Darbietungsgestaltung) hindeuten, nur untergeordneten Charakter haben, werden die Vergütungen keine inländische Abzugssteuerpflicht auslösen können. Und…
…hier jedenfalls unstreitig ist, dass bei einer entsprechenden grenzüberschreitenden Unternehmensausweitung eine Gewinnaufteilung stattzufinden hat. Sollte es allerdings so sein, dass die in den österreichischen Betriebsteilen bewirkte Wertschöpfung von untergeordnetem Ausmaß (20%) ist, dann wird es aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zu beanstanden sein, wenn bei einer…
…ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem der Arbeitnehmer - in Abstimmung mit dem Arbeitgeber - seiner Tätigkeit in nennenswertem Ausmaß von seinem Homeoffice aus nachgeht, verschafft er dem Arbeitgeber durch die Ausübung der Tätigkeit faktische Verfügungsmacht. Dies…