…wenn sonach ungewiss ist, ob die Wegzugssteuerschuld im Jahr des Wegzuges entstanden ist, im Wegzugsjahr eine bloß vorläufige Veranlagung vorgenommen wird, in die der mit dem Wegzug verbundene Veräußerungsgewinn im Sinn des § 31 EStG nicht einbezogen wird. Bei der Beurteilung, ob ein ausreichender Ungewissheitsgrad vorliegt…
…Vertrages gehört zu jenen Vorschriften des EWG-Vertrages, die außerhalb des als "steuerliche Vorschriften" (Art. 95 bis 99) gekennzeichneten Teiles liegen und bei denen daher große Ungewissheit darüber herrscht, in welchem Umfang sie innerhalb der Gemeinschaft steuerliche Rechtswirkungen entfalten. Dies wird allein schon dadurch verdeutlicht…
…Vertrages gehört zu jenen Vorschriften des EWG-Vertrages, die außerhalb des als "steuerliche Vorschriften" (Art. 95 bis 99) gekennzeichneten Teiles liegen und bei denen daher große Ungewissheit darüber herrscht, in welchem Umfang sie innerhalb der Gemeinschaft steuerliche Rechtswirkungen entfalten. Dies wird allein schon dadurch verdeutlicht…
…werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Will ein österreichischer Haftungspflichtiger die Auszahlung von Einkünften nach einem Doppelbesteuerungsabkommen unter Berufung auf ein Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandeln und folglich den Steuerabzug unterlassen, dann muss…
…Abs. 1 OECD-MA nur 50% der Orchestervergütungen in Österreich besteuert werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Die genannten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z. 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17…
…steuerlich anzuerkennen sein. Denn zwingendes Steuerrecht steht der Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich gebotenen Ausmaß nicht entgegen. Im vorliegenden Fall geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu erwartende künftige Inanspruchnahme durch die US-Konzerngesellschaft. Es liegt…