…entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…hat, deutet darauf hin, dass dieser Kundenstock einen beachtlichen immateriellen Vermögenswert darstellt, der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass…
…aufbauend der EStR 2000 Rz 2510 vor, dass § 6 Z 6 EStG so auszulegen ist, dass diese Bestimmung auch auf die Überlassung von sonstigen Leistungen, im vorliegenden Fall sonach auf eine Darlehensgewährung, anzuwenden ist. Auf das Problem, dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…ob die Maschinen als "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG zu werten sind. Zutreffendenfalls ist für den schweizerischen Vermieter beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Z. 6 EStG gegeben, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist, wobei die veranlagte Steuer 5% der Mieteinnahmen nicht überschreiten…
…Vermietung einzelner Maschinen wäre auf der Grundlage der isolierenden Betrachtungsweise den "Sonstigen Einkünften" zuzurechnen, für die im gegebenen Zusammenhang aber keine beschränkte Steuerpflicht normiert ist. Besteht in diesem Fall inländische beschränkte Steuerpflicht, dann darf nach Artikel 12 DBA-Schweiz die inländische Steuer 5% der Mietentgelte…
…eine Begründung dafür erbeten werden, welche Umstände das deutsche Finanzamt veranlassen, - von der Ö-GmbH zu verlangen, dass sie die Fahrzeuge unentgeltlich der D-GmbH überlassen soll, und - wie vertreten werden kann, jenen 4 Musikern, die an der Ö-GmbH nicht beteiligt sind, Einkünfte zuzurechnen…
…die Rente tatsächlich für die Verdienste des ehemaligen Gesellschafters bei der seinerzeitigen Führung des Betriebes (des Mitunternehmeranteils) und nach Art einer "Pension" ausbezahlt, dann wird nach österreichischem Recht in der Übertragung des Mitunternehmeranteils ein unentgeltlicher Vermögensübergang erblickt und es sind die Renten beim Empfänger als…
Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art…
…Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen. Da die Verlosungsaktion unabdingbar der inländischen Immobilie bedarf, liegt damit nach Auffassung des BM…
…der einen Marktzugang aufgebaut hat, wird nicht bereit sein, diesen unentgeltlich einem fremden Dritten zu überlassen. Er wird daher auch einem holländischen "fremden Dritten" nicht unentgeltlich gestatten, dass dieser diesen Marktzugang einem ebenfalls "fremden Dritten" in Deutschland überlässt (ob mit oder ohne Abgeltung von der…
…entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…wenig ein Lohnbesteuerungsrecht der Schweiz wie die - von der Schweiz außer Streit gestellte - Überlassung an ein schweizerisches Unternehmen; denn auch in diesem letztgenannten Fall kürzt die Gestellungsvergütung den Gewinn des schweizerischen Beschäftigers und geht damit ebenfalls zu Lasten des schweizerischen Steueraufkommens. Gegenstand der Konsultationsverhandlungen im…
…wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber ist, sodass bei kurzfristigen Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her…
… Ob die Voraussetzungen des Abschnittes 4 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
…Montage auf dem jeweiligen Gelände der Kunden schulend mitwirken soll, dann kann ein solcher Arbeitskräfteeinsatz nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als Mitwirkung an irischen Bauausführungen angesehen werden. Eine andere Beurteilung könnte nur dann geboten sein, wenn das Schwergewicht der Arbeitsleistung des österreichischen Personals…
…unter Artikel 7 des Abkommens fallen, unberührt. Allerdings ist sowohl die Zuordnung unter Artikel 7 als auch jene unter Artikel 12 mit derselben Rechtsfolge, nämlich mit der Verpflichtung zur Steuerfreistellung in Österreich verbunden. Ein Unterschied ergibt sich lediglich insoweit, als eine von Artikel 12 erfasste…