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EAS 2166Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 541/1-IV/4/0226.11.2002

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht…

EAS 2400Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/17-IV/4/0305.01.2004

…später) nach Österreich ausgeschütteten Gewinne in einer schädlichen Steueroasengesellschaft erwirtschaftet worden sind. Hat eine ausländische Kapitalgesellschaft über eine Tochtergesellschaft in einer Steueroase unbesteuerte Passiveinkünfte lukriert und in der Folge die Beteiligung an der Steueroasen-Tochtergesellschaft in eine (ebenfalls der ausländischen Kapitalgesellschaft gehörende) österreichische Holdinggesellschaft eingebracht…

EAS 2401Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an einer einkommenslosen Steueroasengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/2-IV/4/0403.02.2004

…4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im Wege einer Veräußerung der Beteiligung an solchen Steueroasengesellschaften in die…

EAS 2083Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 653/1-IV/4/0224.06.2002

Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…

EAS 2379Österreichisches Bankinstitut mit zypriotischer Holdinggesellschaft und polnischen Kapitalbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/18-IV/4/0321.11.2003

…Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit deren Aktiveinkünften oder mit deren schädlichen Passiveinkünften zu verrechnen sind. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2437Österreichische Immobilienfonds mit deutschen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/0408.03.2004

Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…

EAS 935Erwerb von Auslandsbeteiligungen über eine luxemburgische und niederländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/2-IV/4/9621.08.1996

…Abs. 3 KStG ist darauf ausgerichtet zu vermeiden, dass das internationale Schachtelprivileg von österreichischen Kapitalgesellschaften dazu eingesetzt wird, aus Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen. Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie bezwecken, der österreichischen Steuerlast auszuweichen…

EAS 2444Steuerfreie Gewinndurchschleusung aus Kroatien nach England
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2722/1-IV/4/0420.04.2004

…Umstand, dass die in Kroatien ausgeschütteten Gewinne in den Händen der kroatischen (operativ tätigen) Tochtergesellschaft auf Grund einer kroatischen Gründungsförderung unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine schädlichen Passiveinkünfte, sondern…

EAS 1438Stille Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/9922.04.1999

Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…

EAS 2114Beteiligung an einer deutschen Investment-KG mit niederländischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/0201.10.2002

Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

  Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…

EAS 3173DBA-Brasilien und § 10 Abs. 4 KStG 1988
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2281-IV/4/201020.08.2010

…Dies wäre dann der Fall, wenn die ausschüttende ausländische Tochtergesellschaft schädliche Passiveinkünfte erzielt und außerdem keiner der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegt. Die Vermietung von Wirtschaftsgütern (operatives Leasing) führt allerdings dann zu keinen schädlichen Passiveinkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese mit eigenen Arbeitskräften und mit…

EAS 2917Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/200711.12.2007

Halten drei österreichische Abgabepflichtige die Anteile an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug…

EAS 2550Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0314-IV/4/200405.01.2005

Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…