…von einem in Österreich ansässigen französischen Staatsbürger dessen polynesisches Liegenschaftsvermögen im Schenkungsweg übertragen, fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich…
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
…aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die von diesen Einkünften zu erhebende österreichische Körperschaftsteuer abgegolten. Der territoriale Anwendungsbereich des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens erstreckt sich nicht auf die Kanalinseln, sodass keine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% erwirkt werden kann…
…gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist nicht anwendbar, da dieses die niederländischen Antillen nicht in seinen territorialen Anwendungsbereich einschließt. Die inländische Steuerabzugspflicht knüpft an die "Verwertung in einer inländischen Betriebstätte", im vorliegenden Fall in den Betriebstätte der inländischen Tochtergesellschaft der Antillen-Gesellschaft, an. Eine…
…Auslegung, wonach diese Begünstigung einer US-amerikanischen Holdinggesellschaft auch dann ungeprüft zustehen soll, wenn diese nicht im DBA-Partnerstaat sondern in anderen Staaten - also außerhalb des territorialen Anwendungsbereichs des anzuwendenden DBA - Betriebe unterhält, wäre eine mit den Grundsätzen der DBA-Entlastungsverordnung nicht vereinbare Interpretation. Dies…
…China, das dem Anwendungsbereich des chinesischen Steuerrechts unterliegt. Das Grundgesetz von Hongkong sieht vor, dass das chinesische Steuerrecht in Hongkong keine Geltung erlangt, sodass mit der Rückgabe von Hongkong an China dieses Gebiet nicht in den territorialen Geltungsbereich des DBA-China eintreten wird. 28. Februar…
Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
Anlässlich der österreichisch-deutschen Konsultationsgespräche vom 15. Dezember 2004 ist im Grunde Einvernehmen erzielt worden, dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht…
Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…
In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich…
Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Der Begriff der "Bauausführung" ist nicht eng auszulegen (EAS 1750). Auch Tiefbohrarbeiten können eine Baubetriebstätte begründen (EAS 3120, EAS 3200). Hat daher eine italienische Gesellschaft am 1. August 2010 mit Tiefbohrungsarbeiten in Österreich begonnen und stellt sich in der Folge heraus, dass die Arbeiten erst…
Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…