…Wohnsitz innerhalb einer 30 km-Zone (Luftlinie gemessen) zur Grenze befindet. Da Übersee innerhalb dieser Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch das Abkommen Deutschland zugeteilt (vorausgesetzt, dass auch die anderen Grenzgängererfordernisse, wie insbesondere die arbeitstägliche Rückkehr zum deutschen Wohnsitz…
…modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt, dann wäre es denkbar…
…der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft…
…es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer, Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird…
…ein nach Südamerika ausgewanderter Österreicher, der dort für eine schweizerische Firma tätig ist, wieder nach Österreich zurück und begründet er in diesem Zusammenhang im November 1994 einen inländischen Wohnsitz, so tritt er hiedurch in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen die…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…dass die abgabepflichtige Person "täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt". Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" mit einer "45-Tage-Toleranzregelung" angewendet: Erst wenn die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht…
…dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem…
…nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man daher vom reinen Wortlaut aus, würde eine Rückkehr an einen österreichischen Zweitwohnsitz selbst dann schädlich sein, wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls…
…dass er das in Art. 15 Abs. 4 genannte Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz erfüllt; nimmt in derartigen Fällen die Schweiz das volle Besteuerungsrecht in Anspruch, dann ist dies ein weiteres wesentliches Indiz für das Fehlen der "Grenzgängereigenschaft". Zu beachten ist aber folgendes…
…für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für die…
…und seiner Gattin zu Deutschland und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in Österreich oder Deutschland erzielt; Verteilung des Vermögens auf die beiden Staaten; Ausstattung des deutschen Wohnsitzes im Vergleich zum österreichischen; Vergleich des Ausgabenvolumens in Deutschland und in…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712). Damit besteht nach § 26 BAO ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon…
…dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh. den einzigen Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Wird daher bei einem österreichischen Unternehmen in…
…sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich in die Schweiz verlagert hat und folglich ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich nicht mehr zu besteuern sind. Dass der inländische Wohnsitz beibehalten und in zeitlicher Hinsicht etwa…
Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in…
…PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben, sind Kosten einer "doppelten Haushaltsführung" abzugsfähig, weil eine Wohnsitzverlegung nicht "zumutbar" ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
…österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt…