…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung…
…dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. Wenn nun eine operativ tätige deutsche Kapitalgesellschaft…
…eingebracht werden kann, dann wird die Steuerrückerstattung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. 23. Dezember 1996 Für…
…Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…
Es entspricht der jahrelangen Übung Österreichs und Deutschlands, dass Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 9 DBA-D, sondern unter Artikel 8 des Abkommens fallen. Daher kommt für Gesellschafterdientsnehmer nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
…regelmäßig mit einem derartigen Inhalt verwendet wird. Dass die Klausel aber jedenfalls keinen eindeutigen Inhalt hat, wird dadurch verdeutlicht, dass erst durch eine nachträgliche Interpretation seitens der Vertragsteile die erforderliche Klarheit herbeigeführt werden konnte. Die Frage, wem die Leasinggüter nun wirklich steuerlich zuzurechnen sind, insb…
Wird in einem internationalen Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…
Innerhalb der OECD-Staatengemeinschaft geht die herrschende Auffassung nunmehr dahin, dass Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt…
Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
…der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
Bezieht eine in Liechtenstein ansässige Aktiengesellschaft, der 15% der Anteile einer österreichischen GmbH gehören, von dieser GmbH eine Gewinnausschüttung, dann ist die österreichische Kapitalertragsteuer (wenn die Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…