…dieses Kriteriums nicht dadurch verloren, dass nach dem Recht Kasachstans eine solche persönliche Inanspruchnahme in Höhe der noch ausstehenden Einlagen erfolgen kann. Denn auch nach österreichischem Recht (§ 70 GmbHG) besteht bei noch nicht voll eingezahlten Einlagen eine persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter. Bundesministerium für Finanzen…
…zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis…
…Stiftung, sondern ihm persönlich steuerlich zuzurechnen sind. In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass möglicherweise gar keine Freistellungsberechtigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ableitbar sein könnte, wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen der Steuerabzug vorsorglich vorzunehmen sein und es ist sodann der Stiftung zu überlassen…
…einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht…
… gegen die Haftungsinanspruchnahme des Vereins bietet das Doppelbesteuerungsabkommen keinen Schutz. Die in Drittstaaten ansässigen Künstler können sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest einem der beiden Staaten) nicht erfüllt sind. Sollten die…
…Quellensteuer belegt werden müssen, so stellt eine solche italienische Quellenbesteuerung nur dann keine Verletzung des DBA-Italien dar (und ist in Österreich auf die die Haftungsentgelte belastende Körperschaftsteuer anrechenbar), wenn die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des…