…dass Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein kann, die die Vergütungen für die ihr geleistete nichtselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt, klar hervor geht. Diese Frage stellt sich aber im gegebenen Zusammenhang schon deshalb nicht…
…Steuer zur Verfügung steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden kann. Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden wäre. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…kommt § 22 EStG 1988 nicht zur Anwendung. Sofern das Vorstandsmitglied im Bestellungsvertrag weisungsfrei gestellt wurde und dies auch den tatsächlichen Umständen entspricht, werden durch diese Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1988 erzielt. Die Frage der Einordnung der Funktionsgebühr ist jedoch eine sachverhaltsabhängige Frage…
…inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn sie für eine frühere nichtselbständige Arbeit geleistet werden. Durch die bloße Einbeziehung der Kammerpensionen in den Begriff der lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfolgt allerdings keine gleichgerichtete gesetzliche Umqualifizierung der zum Pensionsanspruch führenden freiberuflichen Arbeit in nichtselbständige Arbeit. Die in § 25…
…österreichischen Vergütungen in Deutschland ordnungsgemäß der Besteuerung unterzogen worden sind, wenn sonach die deutsche Steuerverwaltung weder inländische nichtselbständige Einkünfte noch den Bestand einer inländischen "ständigen Einrichtung" noch das Vorliegen einer "Vortragstätigkeit" als gegeben angenommen hat, dann wird man im Regelfall auf österreichischer Seite diese Beurteilung…
…als die Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Folgt man der Auffassung, dass die Domizilgesellschaft der Arbeitgeber des österreichischen Abgabepflichtigen ist, dann käme die "183-Tage-Klausel" des Artikel 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung, sodass auch kurzfristige Tätigkeiten in der Schweiz…
…weniger als 183 Tagen zur Arbeitsleistung an das Österreichinstitut einer chinesischen Universität entsandt wird, so unterliegen die von ihrem österreichischen Arbeitgeber aus inländischen öffentlichen Kassen gezahlten Einkünfte für die in China ausgeübte nichtselbständige Arbeit der beschränkten Steuerpflicht, da sie ihre Einkünfte aus "öffentlichen Kassen" bezieht (…
…Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…
…Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 14 DBA-Liechtenstein erzielt, verpflichtet das DBA…
…Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten…