…die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach…
…zuständigen Abgabenbehörde im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 118 BAO, nicht aber im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens angestellt werden können. Wenn bei einem hochintegrierten internationalen Handelskonzern, in dem die Vertriebstochtergesellschaften als "funktionsarm" einzustufen sind, die Einkaufs- und Verkaufspreise der Vertriebstochtergesellschaft im…
…die sich nicht überschneiden. Dienstleistungen, die als Mitwirkung an der Bauausführung und damit erst nach 12 Monaten als baubetriebstättenbegründend anzusehen sind, können nicht gleichzeitig bereits nach 6 Monaten zur Begründung einer Dienstleistungsbetriebstätte führen (siehe auch EAS 3245 und EAS 3253). Werden von dem tschechischen Unternehmen…
…wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise ist § 31 EStG, dessen Anwendungsmodalitäten durch das (derogierende) DBA auf den vorbeschriebenen Durchführungsweg zurückgedrängt werden. Das Revisionsprotokoll zum DBA steht im Übrigen einem Verlangen der Abgabenbehörde nach Sicherung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen…
…da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Wenn nun (zeitnah) nach positiver finanzamtlicher Auskunftserteilung seitens der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die…
…da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Wenn nun (zeitnah) nach positiver finanzamtlicher Auskunftserteilung seitens der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die…
…da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Wenn nun (zeitnah) nach positiver finanzamtlicher Auskunftserteilung seitens der österreichischen Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die…