…seine Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe hat. Geht man wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer von der Existenz einer Baubetriebsstätte des IT-Generalunternehmers in Österreich aus, wäre Österreich durch Art. 7 DBA-Italien daran gehindert, Gewinne des IT-Generalunternehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind…
…Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn sondern unmittelbar an die Spedition…
…Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn…
…dieser Gesellschaft vorliegen. 3. Es darf sich die Geschäftsleitung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht im Inland befinden; hat die ausländische Gesellschaft keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb und sind ihre Gesellschafter in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, dann besteht Verdacht auf Existenz einer inländischen Geschäftsleitung. Liegen keine Hinweise darauf vor…
Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393, EAS 2706). Ist daher eine in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen…
…519, 1344). Ein Durchgriff durch die ausländische Personengesellschaft unterbleibt nicht nur in Fällen eines "Doppeldurchgriffes", sondern auch in Fällen eines einfachen Durchgriffes. Geht daher die Beteiligung eines beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters einer gewerblich tätigen deutschen Personengesellschaft mit Inlandsbetriebstätten auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen im Erb- oder…
…Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter…
Wird eine deutsche KG, an der deutsche Anleger beteiligt sind und die als Kommanditist einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG auftritt, liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht…
…die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist; denn diesfalls ist nicht nur die Zwischenschaltung des deutschen Treuhänders, sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in…
…ob oder ob nicht von diesen Gesellschaftern eine Tätigkeit in der Auslandsbetriebstätte ausgeübt wird. Die Richtigkeit der vorbeschriebene Sichtweise einer Gleichbehandlung der Auslandsbetriebstätten von freiberuflichen und gewerblichen Personengesellschaften wird durch die Aussagen in Ziffern 39 und 44 des OECD-Berichtes ISSUES RELATED TO ARTICLE 14…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…