…seine Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe hat. Geht man wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer von der Existenz einer Baubetriebsstätte des IT-Generalunternehmers in Österreich aus, wäre Österreich durch Art. 7 DBA-Italien daran gehindert, Gewinne des IT-Generalunternehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind…
…OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein, dass die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen, die nur mehr des bloßen Formalaktes einer Nachfolgegenehmigung durch die deutsche Gesellschaft bedürfen, einer Abschlussvollmacht gleichzuhalten ist, so dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls…
…OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein, dass die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen, die nur mehr des bloßen Formalaktes einer Nachfolgegenehmigung durch die deutsche Gesellschaft bedürfen, einer Abschlussvollmacht gleichzuhalten ist, so dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls…
…Gesellschafter in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, dann besteht Verdacht auf Existenz einer inländischen Geschäftsleitung. Liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausländische Kapitalgesellschaft operativ tätig ist, wird daher eine Entlastungsberechtigung von der österreichischen Kapitalertragsteuer nur glaubhaft sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihre Gesellschaftsverhältnisse hinsichtlich der Direktinvestoren (mehr…