…des § 15 Abs. 1 Z. 19 ErbStG ein österreichisches Sparbuch mit einem Einlagenstand geschenkt werden, der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht…
…worden. Die Frage, inwieweit diese einkommensteuerliche Sichtweise die erb- und schenkungssteuerliche beeinflusst, ist derzeit nicht völlig geklärt. Nach der Verwaltungspraxis endet die Transparenzmethode und damit der Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter jedenfalls dann, wenn die Mitunternehmerschaft eine im Firmenbuch eingetragene betriebliche Personengesellschaft darstellt (EAS 98, EAS…
…werden; wobei eine übereinstimmende Beurteilung auf deutscher und österreichischer Seite nötig ist; sollte diese nicht erzielbar sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das beim Bundesministerium der Finanzen in Bonn zu beantragen wäre, geklärt werden. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind. Denn mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das seinerzeit 22%ige und mittlerweile auf 25% angehobene KESt-System sollte auch die Erbschaftsteuerabgeltung einhergehen. Ob es…
…Räumlichkeiten führen daher ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten zum Entstehen einer Betriebstätte bzw. einer festen Einrichtung. Es ist allerdings international nicht geklärt, ob die in Artikel 5 Abs. 3 vorgesehene Sonderregel für Bauausführungen auch für die Bestimmung des Vorliegens einer "festen Einrichtung" heranzuziehen ist…
…Erfahrungen" im Sinn des Artikels 12 DBA-Schweiz anzusehen sind, kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht geklärt werden, weil dies Sachverhaltsermittlungen und -beurteilungen erfordert, zu denen das BM für Finanzen nicht berufen ist. Gemäß dem DBA-Schweiz wäre aber nur in diesem zweitgenannten…
…bildet und folglich unter Artikel 7 DBA-D zu subsumieren sind, oder ob dies nicht der Fall ist, wird durch das Abkommen nicht geklärt. Diese abkommensrechtlich nicht berührte Frage ist daher gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens unter Rückgriff auf das innerstaatliche Recht zu…
…unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der…
…ist gemäß § 6 Z 5 EStG 1988 mit den Anschaffungskosten zu bewerten (wenn diese niedriger sind als der "Teilwert") und führt daher nicht zu einer Versteuerung der darin bisher angesammelten stillen Reserven. Erfolgt der zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der…
…vertretbar, genaue Überprüfungen dahingehend zu unterlassen, ob der Ausweis im deutschen EK 04 vollinhaltlich jenen Regeln entspricht, die in Österreich für die Führung des Evidenzkontos gelten und es wird der in der Bankabrechnung ausgewiesene Betrag als Einlagenrückzahlung nach den Regeln des § 4 Abs. 12 EStG…