…beschränkt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht um eine aktive betriebliche Tätigkeit der deutschen Fußballschule in Österreich handelt. Damit wäre bereits aus diesem Grund das Vorliegen einer Betriebstätte für das deutsche Unternehmen in Österreich zu verneinen…
…Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße Transitaufenthalte ausgenommen werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung der nichtberuflichen Aufenthaltstage vermieden werden (wie zB Überfliegen des Staatsgebietes anlässlich einer Urlaubsreise). Diese Regelung kann aber nicht so verstanden werden…
…Beteiligung innerhalb der fünfjährigen Frist nicht auszuschließen ist, wenn sonach ungewiss ist, ob die Wegzugssteuerschuld im Jahr des Wegzuges entstanden ist, im Wegzugsjahr eine bloß vorläufige Veranlagung vorgenommen wird, in die der mit dem Wegzug verbundene Veräußerungsgewinn im Sinn des § 31 EStG nicht einbezogen wird…
…nachzugehen sein, ob möglicherweise mit diesem Vertrag eine steuerliche Mitunternehmerschaft begründet wird. Zutreffendenfalls wären die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge der steuerlichen Erfassung seiner Gewinnanteile in Österreich. Allerdings würde eine bloße Umsatzbeteiligung allein noch nicht ausreichen, um vom…
…Stammhaus bedingt, wird eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorzunehmen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der als Management-Vertrag bezeichneten Abmachungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes als eine bloße Arbeitskräftegestellung darstellen, dann könnten jene Räumlichkeiten, in denen die abgestellten Dienstnehmer tätig werden, nicht…