RIS AI
4 Treffer1049 msnur geltende Fassungen
EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1339Betrieb von Hotelvideo-Systemen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 316/1-IV/4/9830.09.1998

…des BM für Finanzen kein Verstoß gegen Abkommensrecht zu erblicken sein, wenn die tschechische Steuerverwaltung unter Berufung auf ihr innerstaatliches Recht den Bestand von Betriebstätten als gegeben annimmt; und da die Vermarktung der Produkte der österreichischen Gesellschaft die gegenständlichen Fernsehgeräte geradezu als Voraussetzung bedingt, wird…

EAS 2513Hinausverschmelzung in eine Societas Europaea
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/2-IV/4/0405.08.2004

…besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu keiner Überführung von Wirtschaftsgütern (Kundenstock…