RIS AI
4 Treffer1274 msnur geltende Fassungen
EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

  Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die in Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich…

EAS 2003Wohnsitzverlegung nach Mexiko durch den Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 409/1-IV/4/0201.03.2002

…besteht hinsichtlich der gesamten Geschäftsführerbezüge inländische beschränkte Steuerpflicht. Es wäre daher unrichtig, nur jene Bezugsteile der inländischen Besteuerung zu unterwerfen, die auf die rund 3 Monate dauernde Inlandstätigkeit des Geschäftsführers entfallen. 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…Mitbesitzer der ehelichen Wohnung wird. Solange kein Fall einer gesonderten Wohnungsnahme im Sinne des § 92 Abs. 2 allenfalls iVm Abs. 3 ABGB vorliegt und auch sonst keine Umstände auf eine dauernde Trennung verbunden mit der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes schließen lassen, wobei aus einer selteneren…

EAS 2094Versicherungsentschädigung für Unfall vor Arbeitsaufnahme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 360/1-IV/4/0214.10.2002

…vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden Abgeltung der unfallbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit), dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach…