…sie folglich die Steuerabzugsverpflichtung zu tragen hat. Bloß "Kleingedrucktes" und ähnlich übersehbare Hinweise die im Rahmen der Fakturierung angebracht werden, können in diesem Zusammenhang keine durchschlagskräftigen Nachweise für eine bloße Vermittlereigenschaft sein. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich…
…ein Netto-Kapitalertrag von S 1 Mio. erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio.). Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer…
…dass keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründet wird. Denn hierfür sind feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen erforderlich, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Wenn das Gesetz in diesem Zusammenhang eine feste Einrichtung und außerdem deren dienende Funktion für die betriebliche Tätigkeit verlangt wird…
…ob diese Sachverhaltsvariante vorliegt. Der Sachverhalt kann indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung Vorbereitungsarbeiten für die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS…
…aber während der arbeitsbedingten Unterbrechungen die Verfügungsmacht des Unternehmens an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten erlischt, bestünden nach Ansicht des BMF keine Bedenken, diese Zeiträume nicht in die Fristberechnung einzubeziehen. Dies entspräche im Ergebnis auch der mit der deutschen Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Vergabe…
…erzielt werden sollte (S 21 Mio. Bruttozinsenabzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von S 20 Mio.). Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34…
…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…
…Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur Abklärung auf internationaler Ebene zugewartet wird…
…noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO…
…vertreten wird, dass es sich hierbei um einen bloßen "Briefkasten" der deutschen Firma in Österreich handelt. Denn es wird dann sehr darauf ankommen, welche Funktionen die erwähnte Kanzlei für das deutsche Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hierbei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die…
…wenn sie im Rahmen einer dort befindlichen dauerhaften Einrichtung (zB Planungs- und Überwachungsbüro) ausgeführt werden. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Auffassung bisher noch nicht mit der deutschen Seite abgestimmt worden ist. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…somit kein einheitliches Projekt des Subunternehmers dar, so sind diese Tätigkeiten des Subunternehmers nicht als wirtschaftlich zusammenhängend zu sehen (vgl. OECD-MK Art. 5 Z 24). Auch ein vom Generalunternehmer mit dem Kunden abgeschlossener Rahmenvertrag kann daran nichts ändern. Gleichfalls fehlt der geografische Zusammenhang in…
…da dieses Erkenntnis lediglich zum Ausdruck brachte, dass ein DBA einer nach inländischem Recht vorgesehenen Auslandsverlustberücksichtigung nicht entgegensteht. Im vorliegenden Fall besteht aber - wie ausgeführt - bereits nach inländischem Recht keine Verlustverwertungsmöglichkeit. 16. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "Güter oder Waren" schließt auch Materialeinkäufe ein. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009
…Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits betriebstättenbegründend wirken. Siehe diesbezüglich Z 4.2. der im Entwurf vorliegenden…
…wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet. Ob in den Gerichtseingaben auf diese Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht, sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Inhalte…
…werden. Der Umstand, dass die Aktivitäten der schweizerischen S.A. nicht in originär betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten…
…US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua. dann erfüllt ist, wenn die betreffenden Einkünfte durch Vermögenswerte erzielt werden, die zum Betriebsvermögen des Einkünfteempfängers gehören. Die Beurteilung der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen…
…werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr davon abhängen, welche Funktionen die erwähnte deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt…