…bis 31. März des Folgejahres währt. Gemäß Artikel XVII sind derartige in Indien steuerpflichtige Bezüge in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Können die zur Freistellung führenden Abkommensvoraussetzungen in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen werden, dann hat diese Freistellung unabhängig davon zu erfolgen…
…wird. Allerdings ist zu bedenken, dass den Abgabepflichtigen bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Es ist daher seine Sache in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise darzulegen, dass die Abkommensvoraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich auch tatsächlich erfüllt worden sind. Handelt es sich bei der zu…
…man sie als "unfertig" zu bezeichnen hat; wenn man in einem solchen Fall erst einen nachfolgenden Testbetrieb dazu nutzt, die Anlage in jenen Zustand zu versetzen, der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist, dann wird erst nach Abschluss dieser Nachbesserungsarbeiten die Bauausführung…