…Leistung eines Betrages von 9 Mio. S abgekauft wird, dann kann die Frage, ob hier ein Fall einer steuerlichen Veräußerung immaterieller Werte oder eine bloße Pauschallizenzabgeltung vorliegt, nicht im EAS-Verfahren geklärt werden. Es kann nur insoweit zur Problemlösung beigetragen werden, als der bloße Umstand…
…1 Z. 3 und § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG durch Vornahme einer Abzugsbesteuerung zu realisieren. Denn eine Überlassung des Rechtes auf Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter wird von § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG erfasst und löst beschränkte Steuerpflicht aus, da dieses Recht im Sinn von §…
…die gegenständlichen, von dem ausländischen Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles…
…Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125). Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen…
…wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Report Part I/125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft dienen (VPR 2010 Rz…
…abgespielten Filmkassetten lediglich den tschechischen Hotels zur Nutzung überlassen werden, wenn sonach die Leistung der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Erlaubnis besteht, die materiellen und immateriellen Werte der österreichischen Gesellschaft zu gebrauchen (Nutzungserlaubnis); denn der Ort, an dem vermietete oder sonst zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter…